Leopoldshöhe

Die Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe informiert

Neue Energieeinsparverordnung gilt seit dem 1. Mai 2014
Seit dem 1. Mai 2014 gelten neue Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit diesem Datum tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft, die unter anderem Vorgaben für die Heizungs- und Klimatechnik sowie Wärmedämmstandards von Gebäuden beinhaltet. Außerdem wurden Regelungen in Bezug auf den Energieausweis geändert, die sowohl für Wohnungseigentümer, für Vermieter und Verkäufer von Wohnungen, aber auch für Bauherren von Bedeutung sind.
Einen Energieausweis benötigt,
- wer ein Gebäude neu baut,
- wer ein Gebäude umfassend nach der EnEV saniert,
- wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet.
Der Energieausweis beurteilt den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Die energetischen Kennwerte werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala von A+ (niedriger Energiebedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-verbrauch).
Diese Zuordnung gilt für neu ausgestellte Ausweise. Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angaben von Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit.
Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig zudem bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden ? zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden, zum Beispiel der Jahres-Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes. Wenn ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vorliegt, muss auch die Effizienzklasse angegeben werden.
Ausführliche Informationen zu dem Thema gibt Ihnen Energieberater Matthias Ansbach von der Verbraucherzentrale NRW. Kostenlos und ohne Voranmeldung berät er am Montag, 16. Juni 2014, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr in der Gemeindebücherei in Leopoldshöhe und von 13 bis 17 Uhr im Rathaus in Oerlinghausen. Außerdem finden Sie im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter http://www.vz-nrw.de weitere Hinweise zur neuen Energieeinsparverordnung. (red)



eingetragen: 17.05.2014 - 10:05 Uhr



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