Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Gewichtsgebühren für Bio- und Restmüll sinken leicht in 2009
Die Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürger dürfen sich über eine Senkung der Gewichtsgebühren sowohl für Bio- als auch für Restmüll in Höhe von jeweils 0,01 EUR/kg freuen. Aufgrund einer Hochrechnung des Müllaufkommens für das Jahr 2009 ist mit rund 100 Tonnen weniger Abfall in unserer Gemeinde zu rechnen. Für die Leopoldshöher Haushalte ergibt sich somit eine Ersparnis bei den Gewichtsgebühren von insgesamt ca. 17.000 Euro, die durch die Gebührensenkung direkt an die Bürgerinnen und Bürger weiter gegeben wird. Die Grundgebühren für eine Gefäßkombination, einen grau/grün befreiten Restmüllbehälter und einen 1.100 l Container mit 4-wöchentlicher Abfuhr bleiben in 2009 unverändert. Lediglich die 1.100 l Container mit einer 2-wöchentlichen und einer wöchentlichen Leerung erhöhen sich in der Grundgebühr minimal (2 EUR/Jahr bei 2-wöchentlicher Leerung / 5 EUR/Jahr bei wöchentlicher Leerung).
Darüber hinaus hat sich der Rat in seiner letzten Sitzung am 18. Dezember 2008 dafür ausgesprochen, Familien mit Windelkindern im Alter von bis zu zwei Jahren sowie Inkontinenzpatienten auch im kommenden Jahr einen Windelzuschuss zu gewähren. Pro Kind bzw. Patient wird ein Festbetragszuschuss in Höhe von 4,00 EUR/Monat gezahlt. Der Windelzuschuss war ursprünglich aufgrund der Zusatzkosten in Höhe von 4,53 EUR/Leerung für die zusätzliche monatliche Abholung der Restmülltonne beschlossen worden. Im Jahr 2009 ? wie auch in den Jahren 2005 bis 2008 - fallen für diese Leerungen allerdings nur noch 13,69 EUR/Jahr an, so dass sich die finanzielle Mehrbelastung deutlich verringert hat.
Der Leopoldshöher Rat sprach sich trotzdem für eine Beibehaltung der Pauschale aus, da - bedingt durch die Abfallverwiegung ? für Familien mit Windelkindern und Inkontinenzpatienten aufgrund der Einwegwindeln erhöhte Abfallentsorgungsgebühren anfallen.
Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, werden die Zuschüsse jeweils anhand der bereits im Vorjahr gestellten Anträge ausgezahlt, so dass lediglich für Neugeborene, Zuzüge und neu erkrankte Inkontinenzpatienten ein Antrag zu stellen ist.

Kein Lärmaktionsplan für Leopoldshöhe
Umgebungslärm ist eines der größten Umweltprobleme in Europa. Aus diesem Grund wurde mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms geschaffen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptstrecken des Straßen- und Schienenverkehrs, für Großflughäfen und Ballungsräume zu erstellen. Auch für unsere Gemeinde ist eine solche Lärmkarte erarbeitet worden. Aufgrund der Ergebnisse dieser Lärmkarte hatte der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe unlängst darüber zu entscheiden, ob für die Gemeinde Leopoldshöhe ein Lärmaktionsplan durchzuführen ist oder nicht.
Die Lärmkartierung hat gezeigt, dass Leopoldshöhe fast keine Lärmbeeinträchtigung aufweist. Einzige Lärmquelle ist die B 66. Da die Straßenführung der B 66 jedoch verändert werden soll, haben sich die Mitglieder des Gemeinderates in ihrer letzten Sitzung gegen die Durchführung eines Lärmaktionsplanes zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgesprochen. Nach Mitteilung des zuständigen Straßenbaulastträgers - Straßen NRW - ist geplant, das dafür erforderliche Planfeststellungsverfahren ab Mitte 2009 durchzuführen. Die bisherige Konzeption sieht vor, die Straßentrasse in Richtung Süden zu verlegen. Damit wird ein Abstand zur Wohnbebauung und den gewerblichen Gebäuden geschaffen. Dieses wird eindeutig zur Verbesserung der Lärmsituation führen. Welche Veränderungen die neue Straßenführung letztendlich bringt, wird die Planfeststellung zeigen, bei der die Gemeinde gehört wird und sich somit dementsprechend einbringen kann.
Die Gemeinde wird das Ergebnis innerhalb der nächsten 5 Jahre überprüfen und dann erneut entscheiden, ob ein Lärmaktionsplan erforderlich ist oder nicht.
Weitere Informationen in Verbindung mit der Lärmaktionsplanung - einschließlich der Lärmkarten für die Gemeinde Leopoldshöhe - sind unter folgender Internetseite abrufbar: http://www.umgebungslaermkartierung.nrw.de/laerm/viewer.htm. Allgemeine Hinweise sind der Broschüre ?Lärmschutz in NRW? zu entnehmen. Diese ist unter folgender Internetseite http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/laerm/laermkartierung/index.php verfügbar. (red)



eingetragen: 09.01.2009 - 18:01 Uhr



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