Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Konzept für Neu- und Umbau der Feuerwache steht
Die Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe soll ? unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien der Wärmeschutzverordnung - erweitert und umgebaut werden. Dies beschlossen die Mitglieder des Gemeinderates in ihrer letzten Sitzung am 13. November 2008. Darüber hinaus sprach sich der Rat dafür aus, einen Appell an den Kreis Lippe zu richten, sich an den Kosten für die Unterstellung eines Spezialfahrzeugs zu beteiligen.
Im Juni dieses Jahres wurde den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zunächst die Planung für den Erweiterungsbau der Feuerwache vorgestellt. Nach dem Entwurf soll das neue Gebäude auf der noch freien Fläche neben dem Wohngebäude entstehen, wobei der Bau im hinteren Teil zwei- und zur Hofseite hin eingeschossig geplant ist. Die Gesamtnutzfläche beträgt 433 m². Auf 126 m² sind Schulungsräume für die Jugendfeuerwehr und Sozialräume geplant, ein weiterer Teilbereich könnte für die Auslagerung des jetzigen Bestandes zur Verfügung gestellt werden. Da der Neubau nicht unabhängig von dem Umbau gesehen werden kann, beauftragten die Kommunalpolitiker die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt ein Gesamtumbaukonzept zu erstellen. Dieses wurde den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses sodann in ihrer letzten Sitzung im Oktober inklusive Kostenkonzept vorgestellt. Letzteres geht von einem Gesamtausgabevolumen in Höhe von 480.000 Euro aus. Gegenüber der derzeitigen Finanzplanung ergibt sich somit zwar eine Deckungslücke, diese kann jedoch mit Hilfe eines von der Verwaltung erarbeiteten Finanzkonzeptes geschlossen werden. Darüber hinaus hat die Freiwillige Feuerwehr zugesagt, einen Teil der Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen.
Da es seinerzeit noch Beratungsbedarf in den Fraktionen gab, wurde die Entscheidung nochmals vertagt. Nach Klärung der noch offenen Fragen beschloss der Gemeinderat sodann, dass das im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellte Gesamtumbaukonzept ? unter Berücksichtigung der oben erwähnten Ergänzungen ? einschließlich der ent-sprechenden Kostenkalkulation umgesetzt werden soll.

Verbrennen von Kleingartenabfällen weiterhin nicht erlaubt
Im März dieses Jahres hatten sich die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft bereits einmal mit dem Thema ?Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Kleingartenbereich? beschäftigt.
Nachdem die rechtliche Grundlage - die u. a. das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Kleingartenbereich unter bestimmten Voraussetzungen möglich gemacht hat - zum 31. Dezember 2007 ausgelaufen war, galt es zum damaligen Zeitpunkt zu klären, ob die Gemeinde Leopoldshöhe das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen durch den Erlass einer eigenen Allgemeinverfügung weiterhin zulassen möchte oder nicht. Seinerzeit hatte man sich darauf verständigt, zunächst keine Allgemeinverfügung zu erlassen und erst einmal abzuwarten.
Von den Erfahrungen während dieser Übergangszeit berichtete die Verwaltung nun unlängst in der letzten Sitzung des zuständigen Fachausschusses. Grundsätzlich konnte festgestellt werden, dass im Verlauf des Jahres keine größeren Probleme aufgetreten sind. In der Anfangszeit gab es zwar einige Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu dem Thema, letztendlich wurde die neue Regelung jedoch weitestgehend akzeptiert. So gingen lediglich vier Anwohnerbeschwerden zu nicht genehmigten Verbrennungsvorgängen ein.
Nach kurzer Diskussion sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft dafür aus, auf den Erlass einer Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle zu verzichten, zumal bei Nichtvorliegen einer Allgemeinverfügung ja durchaus die Möglichkeit besteht, in Einzelfällen für bestimmte Bereiche (z. B. land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe) Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Konsequenz dieser Entscheidung ist aber natürlich auch, dass das Verbrennen von Kleingartenabfällen weiterhin verboten ist. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussionen rund um den Klimaschutz wäre das generelle Zulassen des Verbrennens pflanzlicher Abfälle jedoch nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus gibt es in unserer Gemeinde vielfältige Möglichkeiten, pflanzliche Abfälle z. B. über die grüne Tonne oder die eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen.

Klimaschutzpreis 2008 konnte nicht vergeben werden
Wie schon in den vergangenen Jahren hat die RWE Westfalen-Weser-Ems in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Leopoldshöhe im Jahr 2008 wiederum den Klimaschutzpreis ausgelobt. Auch dieses Mal ging es um drei Preise im Wert von insgesamt 1.000 Euro. Die Preise sollten für vorbildliche Leistungen vergeben werden, die in der Gemeinde Leopoldshöhe im besonderen Maße der nachhaltigen Energienutzung und dem Klimaschutz dienen, wie beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen an Altbauten oder Klimaschutzmaßnahmen in Verbindung mit der Nutzung von erneuerbaren Energien.
Die Resonanz war leider - auch nach Verlängerung der Bewerbungsfrist bis Ende Oktober - sehr gering. Bis zum Abgabeschluss ging nur eine Bewerbung ein. Da seitens des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft jedoch eine Mindestbewerberzahl von drei festgelegt worden war, kann die Auszeichnung in diesem Jahr nicht vergeben werden.
Es bleibt zu hoffen, dass im nächsten Jahr wieder zahlreiche Bewerbungen eingehen und der Preis vergeben werden kann. Denn: Klimaschutzmaßnahmen sind in der heutigen Zeit sehr wichtig, um der globalen Erwärmung entgegen zu wirken und deren Folgen abzumildern bzw. soweit wie möglich zu verhindern. Wenn solche Maßnahmen, die auf Dauer schon Energie und Kosten sparen, noch mit einem Preisgeld honoriert werden, so ist dies doch eine lohnenswerte Sache.

Nachsorgeprogramm für die sanierte Altlast Mühlenstraße vorgestellt
Wie bereits berichtet, konnte die Sanierung der Altlast Mühlenstraße zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Der durch die Sanierung entstandene Hügel ist mittlerweile begrünt, so dass nun nur noch die Bepflanzung des Geländes und die anschließende Einzäunung ausstehen. Der erforderliche Abschlussbericht wurde dem Kreis Lippe unlängst vorgelegt. Dieser hat seinerseits die ordnungsgemäße Sanierung der Fläche bereits bestätigt.
Nach abgeschlossener Sanierung können jetzt die Gaswarngeräte, die vor Jahren als Sicherungsmaßnahme in den Gebäuden im Randbereich der Altlast Mühlenstraße eingebaut wurden, entfernt werden. Davon ausgenommen ist allerdings ein Grundstück, auf dem noch erhöhte Methangaswerte auftreten.
Hinsichtlich der Nachsorge gibt es nun folgende Vorgaben:
§ vierteljährliche Überprüfung der Bodenluft (der weitere Turnus ergibt sich aus der Auswertung der Messergebnisse des Jahres 2009),
§ jährliche Beprobung des Grundwassers an sieben Messstellen im Bereich Industriestraße / Ermgasser Heide,
§ vierteljährliche Überprüfung der Einleitungsstelle des Regenwasserkanals aus der Industriestraße in den Fettpottbach.
Zusätzlich sollen die bisher monatlich durchgeführten Messungen der Grundwasserstände beibehalten werden. Dies dient dazu, deren Entwicklung in und im Umfeld der Altlast nach der Sanierung zu beobachten. (red)



eingetragen: 30.11.2008 - 13:51 Uhr



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