Leopoldshöhe

Weitere Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe

Grundbesitzabgabenbescheide und Gewerbesteuerbescheide 2008
Mit der Umstellung auf das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen in Leopoldshöhe wurde das Altverfahren für die Verarbeitung der Grundbesitzabgaben und der Gewerbesteuer durch ein neues Bearbeitungsprogramm abgelöst. Weiterhin wurden die Bescheide vom Kommunalen Rechenzentrum Minden Ravensberg-Lippe neu gestaltet und das bisherige Kassenzeichen durch ein neues ersetzt. Bitte geben Sie dieses neue Kassenzeichen bei allen Anfragen unbedingt mit an.
Alle Änderungen, die nach dem 23.11.2007 mitgeteilt wurden, konnten aufgrund der Programmumstellung in den Jahresanfangsbescheiden leider keine Berücksichtigung finden.
Diese werden Ihnen in einem gesonderten Änderungsbescheid nachträglich zugeschickt und wirken sich somit erst zur Fälligkeit am 15.05.2008 aus.
Aufgrund dieses umfangreichen Umstellungsprozesses können längere Bearbeitungszeiten entstehen. Hierfür bittet die Gemeindeverwaltung um Verständnis.

Sammler sind nicht im Auftrag der Tafel Bad Salzuflen e. V. unterwegs
Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung weist die Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe darauf hin, dass gegenwärtig Sammler/innen von Haus zu Haus gehen und um Spenden für die Tafel Bad Salzuflen e. V. - unter Bezugnahme auf die Einrichtung der neuen Ausgabestelle für Leopoldshöher und Oerlinghauser Bürger/innen - bitten.
Bei diesen Sammlern/innen handelt es sich weder um ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der Tafel Bad Salzuflen e. V. noch um Bedienstete der Gemeinde Leopoldshöhe.
Frau Schöber-Haink von der Tafel Bad Salzuflen e. V. weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Organisation zu keiner Zeit Haus- und Straßensammlungen durchführt.
Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe unter der Telefon-Nummer 05208/991-300 bzw. 991-301 zur Verfügung.

Verlegung der Haltestelle Marktplatz ab 28.01.2008
Im Zuge der Ortskernsanierung erfolgt ab der 5. Kalenderwoche der weitere Ausbau der Herforder Straße. Davon ist auch die Zufahrt zum Kirchweg betroffen.
Aus diesem Grund kann ab dem 28.01.2008 die Haltestelle ?Marktplatz? nicht mehr angefahren werden. Eine zentrale Ersatzhaltestelle für alle Linien wird im Bereich des ALDI-Parkplatzes am Bürgermeister-Brinkmann-Weg eingerichtet.
Die Busse fahren dann über den Bürgermeister-Brinkmann-Weg und Teutoburger Straße (Umgehungsstraße).
Da die Linien 931 und 933 (Pendel-Leo) aus diesem Grund die Haltestelle ?Kerker? nicht anfahren können, wird hier eine Ersatzhaltestelle an der Hauptstraße, Richtung Asemissen eingerichtet.

Die KfW-Bankengruppe informiert zum Thema ?Förderprogramme für Energieeffizienz des Bauen und Sanieren?
Nach Mitteilung der KfW-Bankengruppe haben sich bei folgenden Förderprogrammen Änderungen ergeben:
1. Förderzweck ?Zuschuss für Baubegleitung?
Die KfW-Bankengruppe hat im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms einen neuen Förderzweck für Ein- und Zweifamilienhäuser eingeführt. Dieser lautet ?Zuschuss für Baubegleitung?. Ab sofort können Eigentümer von Ein- und Zwei-Familienhäusern bei der KfW Förderbank einen Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Dies gilt für Antragsteller, die eine umfassende energetische Sanierung durchführen und steht in Verbindung mit einem Förderkredit oder Investitionszuschuss im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Bezuschusst werden die Kosten für Energieberatung und Baubegleitung in Höhe von 50 % der Kosten, je Wohneinheit werden maximal 1.000 Euro ausgezahlt. Bei umfassenden energetischen Sanierungen von Wohnhäusern ist die Sicherung der Qualität bei der Umsetzung der geförderten Maßnahmen ein wichtiger Erfolgsfaktor. Gewährt wird der Zuschuss für Baubegleitung bei Sanierungen auf Neubauniveau oder besser nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Er ist an ein konkretes Sanierungsvorhaben gekoppelt, das entweder in der Kredit- oder der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gefördert wird.
Interessierte erhalten weitere Informationen unter http://www.kfw-foerderbank.de
2. CO2-Gebäudesanierungsprogramm ?Niedrigenergiehaus im Bestand?
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ?Niedrigenergiehaus im Bestand? wird nun dergestalt geändert, dass die Antragsfrist für die laufende dritte Projektphase des Modellvorhabens verlängert wurde. Anträge zur energetischen Sanierung nach den Anforderungen des Modellvorhabens können noch bis zum 31.03.2008 gestellt werden. Weitergehende Informationen sind unter http://www.neh-im-bestand.de abrufbar.
3. Ökologisch Bauen
Das KfW Kreditprogramm ?Ökologisch Bauen? (KfW-Energiesparhaus 40 und 60 sowie Passiv-haus) ist für alle interessant, die Energie sparend Bauen und damit Budget und Umwelt schonen wollen.
Im diesem Programm wird eine Sachverständigenbestätigung nach Fertigstellung der geförderten Maßnahmen eingeführt. Demnach ist zukünftig vom Kreditnehmer neben der Bestätigung zum Kreditantrag, die vor Beginn der Bauausführung auf Grundlage der geplanten Maßnahmen zu erstellen ist, eine Bestätigung des Sachverständigen nach Fertigstellung der Maßnahme über die plangemäße Durchführung vorzulegen. Die Bestätigung dient insbesondere als Hilfestellung für die Kreditnehmer, da das Risiko einer nicht sachgerechten Bauausführung reduziert wird. Die Regelung gilt für alle Zusagen ab dem 01.02.2008. Weitergehende Informationen können im Internet unter http://www.kfw.de abgerufen werden.
Die KfW weist darauf hin, dass eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude gem. der Programmbedingungen ihrer Förderprogramme zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden (Programm 130, 430, 143) nicht möglich ist, auch wenn die Gebäude anschließend für Wohnzwecke genutzt werden. Allerdings weist die KfW darauf hin, dass bei energetischer Sanierung nicht wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude und anschließender Nutzung als Wohngebäude die ?Herstellung eines Wohngebäudes? vorliegt. Damit ist ggf. eine Förderung des zu sanierenden Gebäudes als KfW-Energiesparhaus 40 /Passivhaus oder KfW-Energiesparhaus 60 im Programm Ökologisches Bauen möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Erfüllung der Programmbedingungen im Hinblick auf die energetische Qualität sowie die anschließende wohnwirtschaftliche Nutzung.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind in Einzelfällen die Programmbedingungen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreichbar. Daher kann im Einzelfall und nach Maßgabe einer individuellen Prüfung der Gebäudeplanung eine Förderung bei Abweichungen von den Programmbedingungen gewährt werden. Dazu muss ? analog zur Vorgehensweise im CO2-Gebäudesanierungsprogramm ? eine Einzelfallprüfung bei denkmalgeschützten Gebäuden gem. des Leitfadens ?Energieeinsparung und Denkmalschutz? der deutschen Energieagentur GmbH (Dena) erfolgen. Den Leitfaden der Dena sowie weitere Informationen über die Antragsstellung erhalten Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de in der Rubrik ?praktische Tipps? zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm. (red)



eingetragen: 19.01.2008 - 15:18 Uhr



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