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Überregional

Industriegewerkschaft BAU OWL informiert:
Es gibt ein Recht auf Wiedereinstellung nach Entlassung im Winter

Im Winter wegen Schnee und Kälte entlassen ? im Frühjahr wieder eingestellt. Das ist die Realität für viele Leute vom Bau in Ostwestfalen-Lippe. Auf die Wiederbeschäftigung nach der kalten Jahreszeit haben Bauarbeiter oft ein einklagbares Recht. So entschied das bayerische Landesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil, auf das die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt in Bielefeld hingewiesen (...)


eingetragen: 20.01.2005 - 13:03 Uhr



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