Artikel versenden...

Überregional

Schneiden und Roden von Hecken ab März verboten
NABU Lippe: Gartenbesitzer sollten sich an Fristen des Landschaftsgesetzes halten

Wer jetzt noch Hecken oder Gebüsche zurückschneiden will, dem bleibt nicht mehr viel Zeit. Vom 1. März bis zum 30. September ist es laut Landschaftsgesetz in Nordrhein-Westfalen verboten, Hecken zu schneiden, zu roden oder gar ganz zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses bleiben von dieser Regelung unberührt. Der NABU Lippe fordert Gartenbesitzer (...)


eingetragen: 20.02.2005 - 18:59 Uhr



Empfänger:

Name *: 

E-Mail *: 


Absender (Ihre Daten):

Name *: 


E-Mail *: 

  Kopie an mich versenden

alle mit (*) gekenzeichneten Felder sind Pflichtfelder









•  Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe

•  TSV Oerlinghausen – Jazztanz

•  19. Lippe- Dance- Cup in Oerlinghausen

•  Informationen des ehrenamtlichen Senioren- und Behindertenbeauftragten der Gemeinde Leopoldshöhe

•  Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe