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Leopoldshöhe

Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe

Widerspruchsverfahren weitestgehend abgeschafft
Um gegen einen Verwaltungsakt (wie z.B. Grundbesitzabgabenbescheid) anzugehen, konnten die Bürgerinnen und Bürger bislang Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit besteht zukünftig nicht mehr. Stattdessen kann gegen Entscheidungen, die ab dem 01.11.2007 von Landes- und Kommunalbehörden getroffen werden, nur Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Auf dieses Recht wird (...)


eingetragen: 27.10.2007 - 13:58 Uhr



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