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Leopoldshöhe

Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung Leopoldshöhe

Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Gemeinde Leopoldshöhe Die Gemeinde Leopoldshöhe weist darauf hin, dass gem. § 7 Abs. 36 der Unfallverhütungsvorschriften und § 22 der Friedhofssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe die Standsicherheit der Grabmale auf dem Waldfriedhof Dahlhausen und den Friedhöfen Leopoldshöhe und Bexterhagen überprüft wird. Nach § 22 der (...)


eingetragen: 05.08.2006 - 16:50 Uhr



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