Leopoldshöhe

Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe

Die Gemeindeverwaltung informiert: Gartenabfallsammlung im Oktober/November 2016
Die nächsten Gartenabfallsammlungen finden an folgenden Tagen statt:
Bauhof:
- Samstag 22. Oktober 2016
- Freitag, 28. Oktober 2016
- Samstag, 29. Oktober 2016
- Freitag, 4. November 2016
- Samstag, 5. November 2016
Annahmezeiten: freitags von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr.
Asemissen (Festhalle):
- Samstag, 22. Oktober 2016
- Samstag, 5. November 2016
Annahmezeiten: samstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Kabarett mit Johannes Flöck
Am Freitag, dem 4.11.2016 gastiert der Kabarettist Johannes Flöck mit seinem Programm „Neues vom Altern“ in der Aula im Schulzentrum Leopoldshöhe.
Das neue Programm von Johannes Flöck macht glücklich! Denn es öffnet Ihnen die Augen, altersbedingte Veränderungen positiv zu sehen. In einer Zeit, in der „Happy und Birthday“ getrennte Wege gehen und der Kopf Vorschläge erteilt, die der Körper nicht mehr erfüllen kann (will), entgegnet Flöck dem Wandel mit Pragmatismus und einer gehörigen Portion Selbstironie: „Ich sehe die Welt jetzt mit anderen Augen – und das klappt sehr gut, dank nachlassender Sehstärke“. Er nimmt die Veränderungen des Älterwerdens wahr und beschreibt sie mit Geschichten, die aus dem Leben gegriffen und deshalb für jeden so unterhaltsam sind. Dabei fasziniert er mit seiner umwerfenden Mimik.
Johannes Flöck, ein Brückenbauer zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und humorvoller Lebenswirklichkeit eines in die Jahre Kommenden.
Charmant und gekonnt demonstriert er seinem Publikum in „Neues vom Altern“, wie man das Älterwerden mit Humor nimmt und ihm seine komischen Seiten abgewinnt.
Johannes Flöck – „Neues vom Altern“, Freitag, 4.11.2016, 20.00 Uhr in der Aula im Schulzentrum Leopoldshöhe.
Vorverkauf im Bürgerbüro und den Gemeindebüchereien (Tel.: 05208/991-110)
14,00 Euro Vorverkauf, 17,00 Euro an der Abendkasse (erm. Karten 9,00 Euro).

Herbstsammlung von Sondermüll – Schadstoffmobil kommt wieder nach Leopoldshöhe
Am Freitag, dem 21. Oktober 2016, führt die Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL) in Leopoldshöhe die halbjährlich stattfindende Sondermüllsammlung für Privathaushalte durch.
Umweltschädliche Abfälle wie Lacke, Medikamente, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Spritzmittel, Altöl, Autobatterien etc. können bei dem Schadstoffmobil abgegeben werden. Diese Stoffe werden in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen. Flüssigkeiten können nur in geschlossenen Behältnissen abgegeben werden.
Zusätzlich können kleine Elektro- und Elektronik-Kleingeräte wie z. B. defekte Bügeleisen, Toaster oder Rasierapparate bei der Schadstoffsammlung abgegeben werden.
Wichtig ist, dass alle Problemabfälle persönlich abgegeben werden. Das Abstellen vor Eintreffen des Schadstoffmobils nach dem Motto „die kommen sicher gleich“ würde nicht nur spielende Kinder, Boden und Grundwasser gefährden, sondern stellt auch eine wilde Müllablagerung dar, die strafrechtlich verfolgt wird!
Die Schadstoffsammlung findet an folgenden Standorten statt:
stationäre Sammlung:
Leopoldshöhe: Bauhof, Schuckenteichweg: 15.00 – 17.30 Uhr
mobile Sammlung:
Asemissen: Festhalle, Am Sportplatz: 14.00 – 15.15 Uhr
Greste: ehem. Feuerwehr, Waldstr. 15: 15.30 – 16.00 Uhr
Nienhagen: Parkstreifen am Ende der Weststraße: 16.30 – 17.00 Uhr
Bexterhagen: Sportplatz, Alter Postweg: 17.15 – 17.45 Uhr
Die Sammlung wird von einem Abfallberater begleitet, der gerne Ihre Fragen beantwortet.
Vermeiden Sie Sonderabfälle, wo immer es geht!
Die Abfallberatung rät z. B. wieder aufladbare Akkus statt Batterien zu verwenden. Auf die Verwendung giftiger Pflanzenschutzmittel sollte möglichst ganz verzichtet werden, da vor allem nach dem Ausbringen Kinder und Tiere damit in Berührung kommen können. Wenn eine Verwendung nicht vermeidbar ist, biologische Präparate einsetzen. Bei Farben, aber auch bei anderen Produkten sollte auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ geachtet werden.
Vollständig entleerte Spraydosen ohne giftige Inhaltsstoffe (z. B. von Sahne, Sprühstärke, Deo, Haarspray) sowie pinselreine Farbeimer von Wandfarben sind kein Sondermüll. Diese Abfälle sind über den „Gelben Sack“ zu entsorgen. Völlig eingetrocknete Reste von Wandfarben können über die graue Tonne entsorgt werden.
Größere Elektro- und Elektronikgeräte wie Computer, Fernseher, Radios, Haushaltsgeräte etc. können als Sperrmüll angemeldet oder auf der Deponie Hellsiek in Detmold-Mosebeck, bei der Arbeitsgemeinschaft Arbeit (AGA) in Detmold (Orbker Straße 75) und im Kompostwerk Lemgo (Zum Kompostwerk 200) angeliefert werden.
Elektro- und Elektronikschrott (Computer, Fernseher, Radios, Elektrogeräte etc.) ist kein Sonderabfall! Lediglich ausgebaute Kondensatoren oder Batterien gehören zu dieser Abfallkategorie und müssen bei einer Schadstoffsammlung abgegeben werden.
Die nächste Schadstoffsammlung findet voraussichtlich im Mai 2017 statt.

Verlegung der Bushaltestelle und des Wochenmarktes anl. der Herbstkirmes
In der Zeit vom 21.10. bis 24.10.2016 findet auf dem Marktplatz in Leopoldshöhe die Herbstkirmes statt. Betroffen davon ist auch der Kirchweg, der während der Kirmesveranstaltung gesperrt wird.
Die Haltestelle „Markt“ im Bereich des Kirchweges (Fahrtrichtung Asemissen) steht somit in der Zeit vom 18.10. – 25.10.2016 nicht zur Verfügung. Die Haltestelle „Markt“ an der Herforder Straße (Fahrtrichtung Bielefeld) wird jedoch angefahren. Eine Ersatzhaltestelle in Fahrtrichtung Asemissen wird an der Herforder Straße, Höhe Haus-Nr. 17 eingerichtet.
Wegen der Kirmes auf dem Marktplatz kann auch der Wochenmarkt nicht am gewohnten Ort stattfinden. Die Händler bauen ihre Stände am 21. Oktober 2016 in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr auf dem Parkplatz am Aldi-Markt am Bürgermeister-Brinkmann-Weg auf.

Zukünftiger Kämmerer Uwe Aust tritt Dienst "auf der Höhe" an
Die Entscheidung ist bereits in der Ratssitzung im Juni dieses Jahres gefallen und wurde auch zeitnah an dieser Stelle bekanntgegeben: Uwe Aust heißt der zukünftige Kämmerer der Gemeinde Leopoldshöhe. Jetzt hat er seinen Dienst "auf der Höhe" angetreten und wurde durch Bürgermeister Gerhard Schemmel offiziell im Leopoldshöher Rathaus begrüßt. Zuvor war Herr Aust seit über 20 Jahren bei der Alten Hansestadt Lemgo tätig und hat dort zuletzt den Bereich Finanzen geleitet. Der 47-Jährige kommt aus Bad Salzuflen, ist verheiratet und Vater einer Tochter. Er hat seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Bad Salzuflen gemacht und anschließend seinen Vorbereitungsdienst für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst beim Kreis Lippe absolviert.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wird Herr Aust die Funktion des Kämmerers der Gemeinde Leopoldshöhe von seinem Vorgänger Hans-Jürgen Lange übernehmen, der nach über 25 Dienstjahren bei der Gemeinde Leopoldshöhe zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand tritt. Wie dem bisherigen Amtsinhaber wird Herrn Aust dann auch die kaufmännische Leitung der gemeindlichen Eigenbetriebe übertragen.
Als erste Herausforderung kann sicherlich die anstehende Aufstellung und Einbringung des Haushalts 2017 für den neuen Amtsinhaber bezeichnet werden.

Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlungen aus dem Melderegister (§ 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes - BMG)
Gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind folgende Datenübermittlungen durch die Gemeinde Leopoldshöhe als Meldebehörde zulässig:
I. Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
(§ 42 Abs. 1, Abs. 2 BMG)
Die Meldebehörde darf einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben die in § 42 Abs. 1 BMG genannten Daten regelmäßig übermitteln.
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
Vor- und Familiennamen,
Geburtsdatum und Geburtsort,
Geschlecht,
Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
derzeitige Anschriften,
Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie
Sterbedatum
II. Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
(§ 50 Abs. 1 BMG)
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunal Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmungen vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 BMG bezeichneten Daten (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen soweit für derer Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen.
III. Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
(§ 50 Abs. 2 BMG)
Die Meldebehörde darf Mandatsträgern, Presse und Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Die Auskunft darf nur die in § 50 Abs. 2 BMG genannten Daten (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sowie Datum und Art des Jubiläums) des Betroffenen umfassen.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
IV. Datenübermittlung an Adressbuchverlage
(§ 50 Abs. 3 BMG)
Die Meldebehörde darf zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
V. Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
(§ 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes – BMG)
Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) übermittelt die Gemeinde Leopoldshöhe als Meldebehörde zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift.
Der Weitergabe der unter Ziffer I bis V genannten Daten kann der Betroffene widersprechen (§ 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes - BMG)
Auf dieses Widerspruchsrecht weise ich hiermit hin.
Das Widerspruchsrecht bezüglich der Datenweitergabe nach § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes - BMG steht den Betroffenen ab der Vollendung des 15. Lebensjahres zu; sie bedürfen hierzu nicht der Einwilligung oder Genehmigung von Personen, die zu ihrer gesetzlichen Vertretung befugt sind.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlungen ist an die Gemeinde Leopoldshöhe, Fachbereich III –Bürgerbüro-, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, zu richten oder direkt bei der Meldebehörde -Bürgerbüro- der Gemeinde Leopoldshöhe einzulegen. Vordrucke für die verschiedenen Widerspruchsrechte sind bei der Meldebehörde erhältlich.
Der Widerspruch bleibt bis auf Widerruf gültig.
Leopoldshöhe, den 10. Oktober 2016
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gerhard Schemmel

Seniorenadventsfeiern 2015 der Gemeinde Leopoldshöhe in der Mensa der Gesamtschule Leopoldshöhe
Wie in jedem Jahr, finden in der Zeit vom 28. November bis 1. Dezember 2016 die Adventsfeiern für alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Leopoldshöhe, die bis Ende dieses Jahres das 70. Lebensjahr vollenden oder älter sind, statt.
Selbstverständlich gilt diese Einladung für beide Ehegatten, sofern nur ein Ehepartner mindestens 70 Jahre alt ist, auch wenn der ältere Ehegatte nicht teilnimmt.
Die Adventsfeiern finden in der Mensa der Gesamtschule in Leopoldshöhe, Schulstr. 27a, 33818 Leopoldshöhe statt.
Ein Kostenbeitrag von 5,00 Euro pro Person wird während der Veranstaltung eingesammelt.
Zur Unterhaltung tragen Gesangvereine, Chöre, Musikgruppen und Kinder aus Kindertagesstätten bei. Die Bewirtung erfolgt in bewährter Weise durch die Damen des AWO-Ortsvereins Leopoldshöhe, des DRK-Ortsvereins Leopoldshöhe, des Landfrauenverbandes Teutoburg sowie des Mensavereins.
Die Feiern sind wie folgt geplant:
Montag, 28.11.2016 für die Ortsteile Greste und Bexterhagen,
Dienstag, 29.11.2016 für die Ortsteile Asemissen und Nienhagen,
Mittwoch, 30.11.2016 für die Ortsteile Bechterdissen und Schuckenbaum,
Donnerstag, 01.12.2016, für die Ortsteile Leopoldshöhe und Krentrup.
Sie beginnen jeweils um 16.00 Uhr und enden gegen 18.30 Uhr. Die An- und Abfahrt erfolgt mit Bussen. Rollatoren und faltbare Rollstühle können im Bus mitgenommen werden. Parkplätze für Selbstfahrer (Ausnahme gehbehinderte Menschen) stehen am Schulzentrum und an der Mensa erst ab 15.30 Uhr zur Verfügung, da sie vorher noch von Lehrern und Schülern genutzt werden.
Ebenso erfolgt der Einlass in die Mensa erst ab 15.45 Uhr, da vorher noch Schul- und Mensabetrieb stattfindet.
Die Einladungen zu dieser Veranstaltung sind bereits verschickt worden. Anmeldungen werden bis zum 7. November 2016 berücksichtigt.
Die Busfahrpläne mit den Haltestellen und genauen Abfahrtszeiten erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Mitte November 2016.
Sofern Sie noch keine Einladung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Leopoldshöhe, Frau Siebert, unter der Telefonnummer: (0 52 08) 99 13 13. (red)

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eingetragen: 14.10.2016 - 15:20 Uhr