Leopoldshöhe

Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe

Umgang mit anonymen Hinweisen
Hin und wieder kommt es vor, dass Bürgerinnen und Bürger Sachverhalte oder Anliegen in anonymen Briefen an die Gemeindeverwaltung bzw. den Bürgermeister richten. Sicherlich gibt es aus Sicht des Verfassers oder der Verfasserin von Fall zu Fall auch Gründe dafür, anonym bleiben zu wollen ? sei es aus Angst oder anderen Beweggründen. Dafür besteht seitens der Verwaltung auch ein gewisses Verständnis. Gleichwohl erschwert es aber auch die Prüfung des mitgeteilten Sachverhaltes erheblich bzw. macht eine Beurteilung unmöglich. Aus diesen Gründen sollte jeder, der Hinweise geben oder Sachverhalte mitteilen möchte, dieses nicht anonym sondern unter Nennung seines Namens machen. Seitens der Verwaltung werden die Anliegen in jedem Fall vertraulich behandelt.

Hinweis des Ordnungsamtes für das Führen von Pferden im Straßenverkehr
Wiederholt ist es in letzter Zeit zu Beschwerden gekommen, die das Führen von Pferden im Straßenverkehr betreffen. Diese Beschwerden beziehen sich häufig auch auf Verunreinigungen von Straßen und Gehwegen durch Pferde.
Das Ordnungsamt weist daher auf folgendes hin:
Für Reiter und Pferdeführer gelten grundsätzlich die allgemeinen Verkehrsregelungen und Anordnungen der Straßenverkehrsordnung. Reiter müssen nach § 28 Straßenverkehrsordnung die Fahrbahn oder, soweit Sonderwege ausgewiesen sind, ausschließlich diese benutzen. Die Benutzung von Gehwegen/Radwegen ist nicht erlaubt.
Im Kreis Lippe darf auch in der freien Landschaft oder im Wald, mit Ausnahme der im Wald markierten Wanderwege sowie Sport- und Lehrpfade, geritten werden.
In Naturschutzgebieten ist das Reiten nur auf Straßen und Wegen zulässig.
Wenn in der freien Landschaft oder im Wald geritten wird, muss beim Ausritt ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes Kennzeichen mit gültiger Jahresplakette mitgeführt werden.
Dieses Reitkennzeichen ist beim Kreis Lippe erhältlich.
Verstöße gegen die o.g. Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet werden.
Wenn öffentliche Verkehrsflächen durch Pferde beschmutzt werden, so hat der Reiter/die Reiterin die Verschmutzung nach § 32 StVO und § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe unverzüglich zu beseitigen.
Ein Verstoß gegen die Beseitigungspflicht stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Unabhängig von den rechtlichen Regelungen gilt natürlich auch hier, dass mit einem gewissen Maß an Vorsicht und Rücksichtnahme Probleme bereits im Vorfeld vermieden werden können.

Flächennutzungsplanänderung für geplanten Golfplatz liegt aus
Der erste Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Golfplatz wird in der Zeit vom 22. August 2005 bis zum 23. September 2005 im Bauamt der Gemeinde im Rathaus in der ersten Etage aushängen. Es handelt sich dabei um die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, sich über den geplanten Golfplatz zu informieren. Ansprechpartner im Bauamt für Einzelheiten zu dem Vorhaben sind Herr Raddatz (Tel.: 0 52 08 / 991-272) und Frau Knipping (Tel.: 0 52 08 / 991-278).

?Radelndes Rathaus?
Die von der AOK angebotene Aktion ?Mit dem Rad zur Arbeit? ist bei der Gemeinde Leopoldshöhe auf reges Interesse gestoßen. Nicht weniger als 8 Teams á 4 Personen konnten gemeldet werden. Neben dem Gewinn für die Gesundheit, für die Geldbörse und für die Umwelt winken den Teilnehmerinnen und Teilnehmern attraktive Preise soweit die Bedingungen erfüllt werden: In der Zeit vom 20.06.2005 bis 23.09.2005 werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde Leopoldshöhe vermehrt die Radwege Richtung Rathaus und Bauhof bevölkern. Jedes Team muss mindestens 80 Fahrten zur Arbeit nachweisen, wovon jedes Mitglied 10 mal mit dem Rad zur Arbeit gefahren sein muss.
Zur Halbzeit kann bereits ein positives Resümee gezogen werden. Fast alle Pedallisten sind bereits 10 mal zur Arbeit geradelt, einige haben sich bereits 20 mal aufs Rad geschwungen, so dass die Preise, eine Städtereise für 2 Personen nach Berlin, ein Wellnesswochenende für 2 Personen in Gut Rothensiek und verschiedenes rund ums Rad in erreichbare Nähe gerückt sind. Fehlt nur noch ein Quäntchen Glück bei der Auslosung und ein Leopoldshöher Team kann vielleicht statt Rad bald Ballon fahren. (red)



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eingetragen: 05.08.2005 - 19:15 Uhr