Politik

Diskussion über verlängerte Ladenöffnungszeiten
Wer schützt uns vor ver.di?

Zur Dienstaufsichtsbeschwerde der Gewerkschaft ver.di gegen die Bielefelder Bezirksregierung aufgrund ihrer Genehmigung einer Öffnung der Läden in der Bielefelder Innenstadt am 2. Juli bis Mitternacht erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion und Bezirksvorsitzende in OWL, Gudrun Kopp:
Das peinliche Theater um die Sonderöffnung der Bielefelder Innenstadteinzelhändler offenbart wieder einmal die Überflüssigkeit des Ladenschlussgesetzes. Während sich die Bielefeld Marketing GmbH und die Bielefelder Einzelhändler um dringend notwendige Impulse zur Belebung der Innenstadt bemühen, betätigt sich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit so abwegigen und unsinnigen Einwänden wie der Gefahr ?von Gewaltdelikten? und ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Regierungspräsidenten wieder einmal als Bremser von Wachstum, Beschäftigung und Innovation. Demgegenüber ist die Linie der FDP glasklar: Deutschland braucht beim Ladenschluss kein Flickwerk mehr.
Ausnahmeregelungen von einem unsinnigen Gesetz helfen auf Dauer nicht weiter. Vielmehr muss das Gesetz über den Ladenschluss endlich abgeschafft bzw. die diesbezügliche Kompetenz den Ländern übertragen werden, die dann ihrerseits die Öffnungszeiten an Werktagen vollständig freigeben sollten. Restriktive Öffnungszeiten sind nicht nur ökonomisch kontraproduktiv, sie sind vor allem ein übermäßiger Eingriff in die Gewerbefreiheit. Der Staat hat den Menschen schlicht nicht vorzuschreiben, wann sie einkaufen dürfen oder ihr Geschäft zu öffnen haben. Bundeswirtschaftsminister Clement muss hier jetzt endlich handeln. Hatte er die Regelung des Ladenschlusses zunächst ohne Not in die Föderalismuskommission verschoben, kann er jetzt nicht weiter zögern, sondern muss endlich ernst machen mit Entbürokratisierung und Deregulierung. Ein entsprechender Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion liegt seit langer Zeit vor. (red)

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eingetragen: 27.05.2005 - 14:39 Uhr