Oerlinghausen

OVG Münster entscheidet Abwasserangelegenheit gegen Verl-Sende
Oerlinghausen setzt sich im Abwasserstreit durch

Am Freitag, 29.04.2005, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter und damit abschließender Instanz über den seit Jahren schwelenden Streit bezüglich der Kosten der Abwasserbeseitigung im Gemeinschaftsklärwerk Verl-Sende.

Geklagt hatten die Gemeinde Verl, die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und die Stadt Bielefeld gegen die Stadt Oerlinghausen, damit diese sich in weit höherem Maße als bisher an den teils fiktiven Kosten der Abwasserbeseitigung in Verl-Sende beteiligt. Haupt­streitpunkt war die Frage, ob die Stadt Oerlinghausen sich an der Finanzierung von Ab­schreibungen beteiligen muss. Mit diesen Ausschreibungen sollte ein Finanzpolster auf­gebaut werden für den späteren Bau einer Nachfolgeanlage. Der öffentlich-rechtliche Vertrag aller beteiligten Kommunen sah dazu keine ausdrückliche Regelung vor. Daher bestätigte das OVG nun die erstinstanzliche Entscheidung des VG Minden, denn auch andere Rechtsgrundlagen für die Finanzierung einer Nachfolgeanlage waren nicht er­sichtlich. Sollte die Kläranlage zukünftig nicht mehr funktionsfähig sein, denkt Oerling­hausen über eine eigenständige Lösung nach.

In einem weiteren Streitpunkt des Verfahrens mussten die Oerlinghauser allerdings klein beigeben: An den Planungskosten für ein letztlich nicht erforderliches Regenrückhalte­becken haben sich alle am Vertrag beteiligten Kommunen nach dem vertraglichen Schlüssel zu beteiligen, also auch die Oerlinghauser.

Insgesamt zeigten sich Werkleiter Peter Blome und Bürgermeisterin Dr. Ursula Herbort, die gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Haase am Termin teilnahmen, sehr zu­frieden mit dem Urteil. Sicherlich wird es nun im Interesse aller am Prozess beteiligten Kommunen sein, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf neue Grundlagen zu stellen, so dass auch seitens der übrigen Kommunen keine weiteren Abschreibungen zu finanzieren sind. (red)

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eingetragen: 15.05.2005 - 07:47 Uhr