Bad Salzuflen

Stadt Bad Salzuflen teilt mit:
Briefwahl für die Stichwahl zu Bürgermeister und Landrat

Wählerinnen und Wähler, die bei der Stichwahl am 27. September ihre Stimme nicht in ihrem Wahllokal abgeben möchten, können die Ausstellung von Briefwahlunterlagen beantragen.

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl ist erst ab Freitag, den 18. September beim Wahlamt im Bad Salzufler Rathaus an der Rudolph-Brandes-Allee möglich.

Alle Personen, die Briefwahl für eine mögliche Stichwahl bereits beim ersten Wahltermin mitbeantragt haben, bekommen die Unterlagen automatisch zugesandt. Der Versand erfolgt jedoch erst ab Samstag, den 19. September, so dass die Unterlagen frühestens ab Montag, den 21. September beim Empfänger eintreffen. Sollte eine Zusendung im Nachhinein nicht mehr gewünscht sein, müssen die betroffenen Personen am Freitag, den 18. September zwischen 8.00 und 17.00 Uhr ihren Wahlschein im Wahlamt abholen.

Neben der persönlichen oder schriftlichen Beantragung mit dem zugestellten Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein Antrag vom 16. September um 0:00 Uhr bis zum 25. September 2015 um 18 Uhr auch über das Internet möglich. Auch hier beginnt der Versand der Unterlagen erst ab Samstag, den 19. September.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Ausstellung eines Wahlscheines durch das Wahlamt noch bis zum Wahlsonntag um 15:00 Uhr möglich.

Alle Infos auf http://www.bad-salzuflen.de/go/briefwahl. (red)

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eingetragen: 15.09.2015 - 17:30 Uhr