Überregional

Prüfung der ?Gelben Säcke? intensiviert

Auf Grund restriktiver Vorgaben der Duales System Deutschland AG (DSD), hat die Stadt Bielefeld seit Anfang Februar 2005 die Prüfung der Gelben Säcke hinsichtlich möglicher Fehlbefüllungen intensiviert. Die WRB Wertstoffrecycling Bielefeld GmbH, ein Tochterunternehmen des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld (UWB), fährt im Bielefelder Stadtgebiet die Gelben Säcke im Auftrag der Städtereinigung West, Vertragspartner der DSD AG, ab.
Aus gegebenem Anlass hat der UWB einige wichtige Informationen zum Thema ?Trennregeln beim Gelben Sack? zusammengetragen:
- Die Duales System Deutschland AG (DSD) hat nur Endverbraucher-Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen) aus Metall, Kunststoffen und Verbundstoffen mit dem Grünen Punkt lizenziert. Nur diese dürfen in den Gelben Sack gegeben werden. Die Entsorgungswege für Um- und Transportverpackungen sind beim Hersteller oder Lieferanten zu erfragen.
- Bereits beim Kauf eines Produktes mit dem Grünen Punkt wird die Sammlung, Verwertung und Entsorgung der Verpackungen mitbezahlt. Eine Entsorgung über den Restmüll würde ein doppeltes Bezahlen der Entsorgung bedeuten.
- Für andere Leichtverpackungen gilt: Der Lieferant/ der Hersteller ist zur Rücknahme verpflichtet oder muss ein Alternativsystem benennen.
- Spielzeug, Haushaltswaren, Blumentöpfe o.ä. aus Kunststoff dürfen nicht in den Gelben Sack gegeben werden, da diese zum Einen nicht den Grünen Punkt tragen und zum Anderen überwiegend aus sonstigen Kunststoffen bestehen, die nicht denen der Kunststoffverpackungen entsprechen.
- Styroporteile aus Verpackungen mit dem Grünen Punkt dürfen über den Gelben Sack entsorgt werden, Dämmstoffe jedoch nicht.
- Für Papier- bzw. Glasverpackungen bestehen alternative Sammelsysteme (Papierbündelsammlung oder Papiertonnen bzw. Altglascontainer), die durch das Duale System mitfinanziert werden. Obwohl diese Verpackungen den Grünen Punkt tragen, gehören sie nicht in den Gelben Sack.
- Grundlage für die Getrenntsammlung von Wertstoffen bildet die Abfallsatzung der Stadt Bielefeld. Demnach ist es nicht zulässig, Leichtverpackungen, Papier/ Pappe, Glas und (teilweise) Bioabfälle in die Restmülltonne zu geben.

Diese Verpackungen mit dem Grünen Punkt gehören in den Gelben Sack: (restentleert, kein Spülen notwendig)
- aus Metall:
Konservendosen, Getränkedosen ohne Pfand, Kronkorken/Verschlüsse, Alu-Folie, Alu-Schalen/Deckel.
Auf Einweg-Getränkedosen mit Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken wird seit 2003 Pfand erhoben. Bitte diese Verpackungen bei einem Händler zurückgeben.
- aus Kunststoff
Flaschen von Spül-, Wasch- und Reinigungsmitteln, Joghurtbecher, Margarinebecher, Geschäumte Obst- und Gemüseverpackungen, Styroporchips, Plastiktüten/ -beutel, Frischhaltefolie, restentleerte Binderfarbeimer
- aus Verbundstoffen
Getränke-/ Milchkartons, Tiefkühlkostverpackungen, Verpackungen von z.B. Kaffee, Tütensuppen, Tierfutter, Käse-/ Wurstverpackungen

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Abfallberatung, Ruth Hamper, Eckendorfer Straße 57, 33609 Bielefeld, Telefon: (05 21) 51 33 41, Fax: (05 21) 51 28 56, E-Mail: ruth.hamper@bielefeld.de (red)

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eingetragen: 13.04.2005 - 09:12 Uhr