Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Diskussion um Erweiterung des Spielplatzes im Bereich der ?Von-Borries-Straße/Paulinenstraße? vertagt
Der Kinderspielplatz im Bereich der ?Von-Borries-Straße/Paulinenstraße? soll um die in den ursprünglichen Planungen bereits vorgesehene Fläche erweitert und eingezäunt werden. Diesen Wunsch jedenfalls äußerten die Anwohnerinnen und Anwohner des betreffenden Gebietes und haben deshalb nach Gründung eines Fördervereins einen entsprechenden Antrag gestellt. Begründend führten die Mitglieder des Fördervereins aus, dass der vorhandene Spielplatz auch für ältere Kinder bzw. Jugendliche attraktiver gestaltet werden solle. Da die bereits vorhandene eingezäunte Fläche den Bereich der Kleinkinder/Kinder abdecke, wäre es wünschenswert, auch älteren Kindern die Möglichkeit der Nutzung des Spielplatzes zu geben. Hinsichtlich der neu zu gestaltenden Fläche schlug der Förderverein vor, das Areal ebenfalls einzuzäunen und sodann mit altersgerechten Spielgeräten, wie z. B. einer Tischtennisplatte, auszustatten.
Der zuständige Fachausschuss, der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport, beschäftigte sich bereits im Sommer erstmals mit diesem Antrag. Da jedoch im laufenden Haushaltsjahr weder Mittel für die Einzäunung der Erweiterungsfläche noch für zusätzliche Spielgeräte vorhanden sind, beschloss man, über den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 zu entscheiden. Vorab jedoch begutachteten Politik und Verwaltung im Rahmen der alljährlich stattfindenden Schnatfahrt des Gemeinderates das Gelände, um sich ein umfassendes Bild zu verschaffen. In ihrer letzten Sitzung nahmen die Ausschussmitglieder die Diskussion dann erneut auf, um zu klären, was im Jahr 2012 realistischerweise umgesetzt werden kann. So ging es u. a. um die Frage, ob der gewünschte Zaun auch durch einen Erdwall ersetzt werden kann. Die verschiedenen Lösungen verursachen unterschiedliche Kosten und deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, in der nächsten Sitzung am 23. November 2011 Vergleichszahlen vorzulegen. Da die Ergänzungsfläche zum Fußballspielen zu klein und damit nicht geeignet ist, wurde die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, Standorte zu benennen, die sich für die Anlegung von Bolzplätzen anbieten.

Haushaltssituation entscheidet über Ausbauvariante der Fettpottstraße
Eines zumindest steht fest: Die Fettpottstraße im Waldbereich ist in einem sehr schlechten Zustand und bedarf über kurz oder lang der Sanierung. Fraglich ist allerdings weiterhin, in welchem Umfang die Sanierung erfolgen soll.
Nachdem die Verwaltung dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr im Juli dieses Jahres mehrere Ausbau- und Gestaltungsvarianten vorgestellt hatte, wurde die Diskussion im Fachausschuss nun fortgeführt. Knackpunkt ist allerdings die angespannte Haushaltslage der Gemeinde Leopoldshöhe.
Wie in der letzten Sitzung auch, gab es ganz unterschiedliche Auffassungen zu der Thematik. Die SPD-Fraktion sprach sich für eine Sanierung der Fahrbahndecke in vorhandener Breite aus. Darüber hinaus soll die Fettpottstraße weiterhin für den allgemeinen Verkehr geöffnet bleiben. Auch die CDU-Fraktion kann sich diese Lösung vorstellen, möchte eine endgültige Entscheidung jedoch erst im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2012 treffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingegen schlug vor, die Straße für den allgemeinen Verkehr zu sperren und nur für Radfahrer und Fußgänger herzurichten. Dies erhöhe zwar das Verkehrsaufkommen an anderen Stellen, sei jedoch aus Kostengründen die sinnvollste Entscheidung. Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde verwaltungsseitig allerdings deutlich gemacht, dass eine Sperrung für den allgemeinen Verkehr aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht zu befürworten sei, da die Fettpottstraße eine gängige Verbindungsstrecke ins Industriegebiet Greste darstelle.
Abschließend wurde vereinbart, die Angelegenheit bis zu den Haushaltsberatungen zurückzustellen. In der Zwischenzeit soll die Verwaltung die bereits vorgestellten Ausbauvarianten leicht modifizieren und beispielsweise abgesenkte Bordsteine im Kurvenbereich einplanen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit kleiner Korrektur beschlossen
Die Steuerung der Einzelhandelsnutzungen wird in unserer Gemeinde maßgeblich durch die Ergebnisse des Einzelhandelsgutachtens bestimmt. Wie berichtet, wurde das aus dem Jahr 2002 stammende Gutachten Anfang des Jahres fortgeschrieben und im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe vorgestellt. Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Leopoldshöhe mit ihrem Konzept auf dem richtigen Weg ist und sich als Einkaufsstandort gut entwickelt hat. Nun galt es, diese Konzeption als städtebauliches Entwicklungskonzept zu beschließen. Generell traf das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Leopoldshöhe im Haupt- und Finanzausschuss auf breite Zustimmung. Hinsichtlich des zentralen Versorgungsbereiches Leopoldshöhe beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedoch eine Korrektur bei der Abgrenzung des Gebietes. Bisher war es so, dass sich der zentrale Versorgungsbereich im Süden vom Kreuzungsbereich Hauptstraße / Teutoburger Straße bis zum Kreuzungsbereich Schötmarsche Straße / Krentruper Straße im Norden erstreckte. Im Osten stellt die Verkehrsachse Teutoburger Straße die Begrenzung dar. Im Westen zieht sich das Gebiet entlang der Herforder Straße bis in Höhe der Askampstraße. Da sich der zentrale Versorgungsbereich durch ein multifunktionales Angebot auszeichnet, das neben Einzelhandel auch Dienstleistungen, Gastronomie und öffentliche Einrichtungen umfasst, war es der Politik wichtig, den südlichen Bereich zu verringern und die Hauptstraße nicht mit einzubeziehen. So soll sichergestellt werden, dass das Zentrum und insbesondere der Marktplatz weiter gestärkt werden.
Hinsichtlich des zentralen Versorgungsgebietes Asemissen wurden keine Änderungen beschlossen. Hier beschränkt sich die die räumliche Abgrenzung weiterhin auf die bestehende Geschäftslage entlang der Hauptstraße.

Hinnaksteich soll erhalten bleiben
Der Hinnaksteich, ein beliebtes Naherholungsziel im Krähenholz, verlandet zusehends. Er müsste deshalb dringend entschlammt werden. Der Waldbereich mit dem Teich befindet sich in Privatbesitz. Der Landschaftswächter Herr Willi Wächter, der für den südlichen Teil von Leopoldshöhe zuständig ist, hat sich deshalb Gedanken zum Erhalt des Hinnaksteiches gemacht. Er stellte seine Pläne bei einem Ortstermin den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz und der Gemeindeverwaltung vor. Ebenfalls eingeladen zu diesem Termin waren Mitglieder der Leopoldshöher Ortsgruppe des Nabu und der zuständige Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe. Bei dem Ortstermin wurde deutlich, dass die Mehrheit der Teilnehmer den Teich erhalten möchte, auch über das Auslaufen der Stauerlaubnis hinaus, die noch etwa 15 Jahre gültig ist.
Im Verlauf des Ortstermins wurden folgende Probleme besprochen:
- eine Umflut des Pansbaches, der durch den Teich fließt, ist sehr kostspielig und schwierig zu realisieren;
- eine Landesförderung kommt nur mit einer Umflut in Betracht;
- um die starke Verschattung des Teiches zu verringern, müssten einige Bäume am Teichrand gefällt werden.
Zurück im Sitzungssaal des Rathauses berieten die Mitglieder des Fachausschusses, wie der Erhalt des Hinnaksteiches in die Tat umgesetzt werden kann. Nach intensiver Diskussion einigte man sich darauf, die Verwaltung zu beauftragen, zunächst ein Konzept mit zwei Varianten zum Erhalt des Hinnaksteiches zu erarbeiten. Dieses kann dann als Grundlage für Gespräche mit dem Eigentümer des Teiches dienen.

Entscheidung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht vertagt
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen aus Privatbesitz ja oder nein? Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit zahlreiche Kommunen in unserer Umgebung. Auch in Leopoldshöhe ist dies momentan ein Thema. So beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung mit einem Antrag des Tierschutzvereins Bad Salzuflen ? Lemgo e. V. Dieser hatte beantragt, die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe um eine Regelung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht zu ergänzen. Gleich zu Beginn der Beratungen im Fachausschuss machte die Verwaltung deutlich, dass es für die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen aus Privatbesitz keine rechtliche Grundlage gibt. Dies bestätigen auch Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Solange eine erhöhte Gesundheitsgefährdung für den Menschen nicht nachgewiesen werden kann, ist eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen durch Verordnung mangels abstrakter Gefahr nicht zulässig. Darüber hinaus muss bedacht werden, dass die tatsächliche Umsetzung und insbesondere die Kontrolle einer solchen Vorschrift mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Gleichwohl ist der Verwaltung jedoch bewusst, dass das vermehrte Auftreten freilaufender Katzen die Tierheime vor große Schwierigkeiten in Bezug auf die Unterbringung und Versorgung dieser Tiere stellt. Da es bei einigen Fraktionen noch Informations- und Beratungsbedarf gab, wurde die Entscheidung zunächst vertagt und zur weiteren Beratung in die Fraktionen zurückverwiesen.

Fachausschuss genehmigt Baumfällungen
In Leopoldshöhe sind Bäume durch die Baumschutzsatzung geschützt, die mindestens 1,20 m Stammumfang in 1 m Stammhöhe haben und im Bereich eines Bebauungsplanes oder eines Ortsteils stehen, der im Zusammenhang bebaut ist. Wenn geschützte Bäume gefällt werden sollen, bedarf dies somit in jedem einzelnen Fall einer Genehmigung, selbst wenn ein in der Leopoldshöher Baumschutzsatzung definierter Ausnahmetatbestand zutrifft.
In ihrer letzten Sitzung beschäftigten sich die Mitglieder des zuständigen Fachausschusses, des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, deshalb mit der Fällung der folgenden geschützten Bäume:
- Weide auf dem Gelände der Felix-Fechenbach-Gesamtschule
- Birke an der Großen-Horst-Straße
- Ahorn am Schwanenweg
In allen drei Fällen genehmigte der Ausschuss nach kurzer Diskussion die Fällung der Bäume, da beispielsweise die nachlassende Vitalität der Gehölze ein Handeln notwendig macht. Über eine Ersatzbepflanzung wurde jedoch nicht diskutiert, da in den letzten Jahren auf Gemeindeflächen grundsätzlich mehr Bäume angepflanzt als gefällt wurden.
Bisher ist es so, dass bei Bäumen auf Privatgrundstücken die Verwaltung über die Fällung entscheidet, wohingegen bei geschützten Bäumen, die auf öffentlichen Flächen stehen, der Fachausschuss entscheiden muss. Pro Jahr gehen derzeit 10 bis 15 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Befreiung von der Satzung ein. Dies zeigt, dass die Leopoldshöher Bevölkerung durchaus sensibel mit dem gewachsenen Baumbestand umgeht. Aus diesem Grund wird sich der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in einer seiner nächsten Sitzungen grundsätzlich mit der Bedeutung der Baumschutzsatzung beziehungsweise deren Aufhebung beschäftigen. (red)

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eingetragen: 01.10.2011 - 08:04 Uhr