Überregional

IG BAU rät Baubeschäftigen in Ostwestfalen-Lippe ihren Urlaubsanspruch zu checken

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat Baubeschäftigten in Ostwestfalen-Lippe geraten, ihre Urlaubsansprüche zu überprüfen. Hintergrund sei die besondere Beschäftigungssituation in der Baubranche, die die Urlaubsberechnung vielfach erschwere. Jürgen Lechtenbörger, Geschäftsführer der IG BAU Ostwestfalen-Lippe: ?Seit Anfang April verschickt die SOKA Bau, die die tariflichen Urlaubsansprüche der gewerblich tätigen Baubeschäftigen verwaltet, die aktuellen Arbeitnehmer-Kontoauszüge mit den Urlaubs-Angaben. Für Bauarbeiter, die häufig ihren Job gewechselt haben oder in den Wintermonaten arbeitslos waren, ist die Urlaubsberechnung nicht immer einfach. Deshalb sollten die Angaben in den Kontoauszügen mit den eigenen Unterlagen genau verglichen werden.?

Die Frist für Widersprüche beträgt nach Angaben der Gewerkschaft zwei Monate. Dies gelte auch für Entschädigungsansprüche, die wegen nicht genommenem Urlaub aus 2003 bestehen.

Für schnelle und kompetente Hilfe können Bauarbeiter sich an das IG BAU-Büro in Bielefeld (05 21 ? 93 84 00) wenden. Auch Bau-Arbeitnehmer, die in den nächsten Wochen keinen Kontoauszug erhalten, sollten sich mit der Bau-Gewerkschaft in Verbindung setzen. (red)

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eingetragen: 13.04.2005 - 08:22 Uhr