Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Neue Benutzungsordnung für die Gemeindebüchereien
Über die Einführung einer Gebühr für die Nutzung der gemeindlichen Büchereien wird bereits seit längerer Zeit nachgedacht und diskutiert. Sowohl Politik als auch Verwaltung sprachen sich in den letzten Monaten für diese Einnahmeart aus, um so den Erwerb neuer Medien decken und sicherstellen zu können. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat nun eine entsprechende Benutzungsordnung mit Gebührentarif beschlossen und damit die Grundlage für die Erhebung von Gebühren geschaffen.
Zum Hintergrund: In zahlreichen umliegenden Kommunen werden bereits Gebühren für die Nutzung der Büchereien erhoben. Verwaltungsseitig wurde deshalb eine Befragung in den gemeindlichen Büchereien bezüglich der Zahlung von Nutzungsgebühren durchgeführt. Das Ergebnis dieser Befragung war eindeutig: Über 90% der Leserinnen und Leser sind bereit, eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Die Verwaltung erarbeitete daraufhin eine neue Benutzungsordnung, die erstmals die Erhebung von Gebühren beinhaltet und auch die Nutzung des Internets berücksichtigt. Der Gemeinderat stimmte diesem Entwurf zu und so zahlen Erwachsene ab dem 1. Januar dieses Jahres pro Jahr eine Gebühr in Höhe von 12 Euro. Familien, Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften zahlen 18 Euro pro Jahr. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler sind von den Gebühren befreit. Für Studentinnen und Studenten gibt es eine 50%-ige Ermäßigung. Hinsichtlich der Kurzzeitnutzung bis zu sechs Monaten enthält der Gebührentarif Sonderregelungen. Darüber hinaus trifft eine Generalklausel Regelungen für Härtefälle. Die Gebühren werden im Übrigen mit der ersten Entleihe im Kalenderjahr fällig.

B 66 neu ? Stellungnahme mit Einwendungen auf den Weg gebracht
Mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens haben die Vorbereitungen zum Neubau der B 66 begonnen. Die Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren lagen Ende letzten Jahres im Rathaus aus und Interessierte und Betroffene hatten die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen sowie ihre Einwendungen und Stellungnahmen einzubringen. Politik und Verwaltung haben sodann eine offizielle Stellungnahme ausgearbeitet, die in der letzten Sitzung des zuständigen Fachausschusses ? des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr ? auf breite Zustimmung traf. Die Stellungnahme, die mittlerweile bereits bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht wurde, macht deutlich, dass die Gemeinde Leopoldshöhe grundsätzlich mit den planenden Stellen überein stimmt, dass Verbesserungsbedarf beim Verkehrsfluss auf der B 66 und der Kreuzung B 66 / L 751 besteht. Hinsichtlich der vorliegenden Planung sind jedoch Bedenken und Anregungen u. a. zu folgenden Punkten geäußert worden:
- die möglich Gefährdung der Trinkwasserversorgung und des Grundwasserhaushaltes
- die Form der Verknüpfung von B 66 und L 751
- die Breite der neuen Trasse der B 66
- die Sicherung des ÖPNV während der Bauphase.
Darüber hinaus enthält die Stellungnahme weitere Vorschläge sowie Wünsche, die aus Sicht von Politik und Verwaltung gegenüber der bisher vorgelegten Konzeption eine Verbesserung der Planung mit sich bringen würden, z. B. die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen jenseits der B 66.
Die gesamte Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe steht im Ratsinformationssystem der Gemeinde Leopoldshöhe unter http://www.leopoldshoehe.de als Anlage zu der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 20. Dezember 2010 zur Verfügung. Der weitere Zeitablauf sieht vor, dass Mitte 2011 durch die Bezirksregierung Detmold das so genannte ?Anhörungsverfahren? durchgeführt wird. Hier wird über die insgesamt eingegangenen Bedenken und Anregungen beraten und entschieden. Sollte es dann zu keinen Verzögerungen z. B. durch Klagen kommen, kann mit den weiteren Planungen und Ausschreibungen begonnen werden. Der eigentliche Baubeginn startet dann frühestens 2014. (red)

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eingetragen: 07.01.2011 - 13:44 Uhr