Überregional

Ärger mit dem Nachlass?
Tipps zum Erben ohne Streit

Erbschaften können über Nacht ganze Familien entzweien. Traurige Statistik: Noch nie zuvor wurden so viele Erbstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Schnell kann sich ein Familienmitglied benachteiligt fühlen oder eine unklare Formulierung im Testament zum Dauerstreit führen. Zerstrittene Erbengemeinschaften können sich häufig nicht einigen, weil Erbstücke, wie Häuser oder Möbel einfach nicht teilbar sind. ?Viele Prozesse zwischen Eltern oder Kindern könnten vermieden werden, wenn sich Eheleute vor dem Aufsetzen des Testamentes genauer mit den gegebenen Familienverhältnissen auseinander setzen oder sich einen Rechtsrat einholen würden", weiß die Verbraucherzentrale und hat Tipps zum Erben ohne Streit zusammengestellt:
- Rat vom Fachmann: Um späteren Streit über ein Testament möglichst zu vermeiden, sollte bereits beim Verfassen fachkundiger Rat bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar eingeholt werden.
- Erbengemeinschaft vermeiden: Unterschiedliche Interessen in einer Erbengemeinschaft führen häufig zu Auseinandersetzungen, die nicht selten vor Gericht landen. Wer seinen Nachlass vorausschauend plant und sein Testament geschickt gestaltet, kann eine Erbengemeinschaft besser umgehen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Testament oder Erbvertrag juristisch einwandfrei und ausdrücklich regelt, wie das Vermögen zu verteilen ist.
- Ärger um den Pflichtteil: Auch wer durch das Testament als Alleinerbe eingesetzt wurde, hat nicht immer alleinigen Anspruch auf den Nachlass. So können zum Beispiel Kinder einen Pflichtteil einfordern. Will der Erblasser dies im Vorfeld ausschließen, kann er mit den betroffenen Parteien zum Beispiel einen Vertrag abschließen, in dem auf den Pflichtteil verzichtet wird.
- Erbe ausschlagen: Manchmal kann es sinnvoll sein, ein Erbe komplett auszuschlagen, zum Beispiel dann, wenn der Verstorbene statt eines Vermögens nur Schulden hinterlassen hat. Die Frist hierfür beträgt in der Regel sechs Wochen. Doch Achtung: Schlägt ein Ehepartner ein Erbe aus, müssen dies auch die Kinder tun, damit sie nicht für die Schulden haften. Haben letztendlich alle in Frage kommenden Erben abgelehnt, erbt der Staat.
Ausführliche Informationen und viele weitere Tipps zu den Themen Ehegattentestament, Erbvertrag, Schenkung, Vermächtnis oder Erbschaftsteuer enthält der Ratgeber ?So erben Ehepartner" der Verbraucherzentrale NRW.
Den 204-seitigen Ratgeber ?So erben Ehepartner" gibt?s zum Abholpreis von 9,80 Euro in der Bielefelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.
Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er ? gegen Rechnung - auch ins Haus.
Bestelladresse:
Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf. Oder telefonisch unter (01 80) 5 00 14 33, Fax: (02 11) 38 09-2 35,
Internet: http://www.vz-nrw.de, E-Mail: publikationen@vz-nrw.de (red)

Diesen Artikel versendenDiesen Artikel ausdrucken


eingetragen: 27.02.2005 - 16:40 Uhr