Überregional

Schneiden und Roden von Hecken ab März verboten
NABU Lippe: Gartenbesitzer sollten sich an Fristen des Landschaftsgesetzes halten

Wer jetzt noch Hecken oder Gebüsche zurückschneiden will, dem bleibt nicht mehr viel Zeit. Vom 1. März bis zum 30. September ist es laut Landschaftsgesetz in Nordrhein-Westfalen verboten, Hecken zu schneiden, zu roden oder gar ganz zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses bleiben von dieser Regelung unberührt.
Der NABU Lippe fordert Gartenbesitzer jedoch auf, im Interesse der gefiederten Gartenbewohner auf einen Pflegeschnitt der Hecken in diesem Zeitraum zu verzichten.

Dem Natur ? und Artenschutz soll auch das ebenfalls im § 64 verankerte Verbot dienen, die Bodendecke auf Feldrainen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen und an Straßen ? und Wegrändern abzubrennen, zu beschädigen, zu vernichten oder mit chemischen Mitteln niedrig zu halten. Davon ausgenommen sind die ?bestimmungsgemäße Nutzung? und ?Pflegemaßnahmen?, was immer man
darunter verstehen mag.

Die Absicht dieser gesetzlichen Beschränkungen während dieser Zeiten besteht in erster Linie darin, den wildlebenden Tieren einen besseren Schutz der Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten zu ermöglichen.
Nur in seltenen, besonderen Fällen ? wenn behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen wirklich unumgänglich sind ? können begrenzte Ausnahmen anerkannt werden.
Verboten ist außerdem auch, Bäume mit Horsten zu fällen oder Felsen oder Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu besteigen.
Bei Zuwiderhandlungen und Verstößen gegen die bestehenden Vorschriften können die Umweltbeauftragten der Städte und Gemeinden, in ernsten Fällen jederzeit auch die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Lippe konsultiert und um Hilfe gebeten werden.

Mit dem nahenden Frühling beginnen die Sträucher auszutreiben und sind damit besonders empfindlich. Zahlreiche Vögel, die in unseren Gärten leben, fangen jetzt schon mit dem Brutgeschäft an. Selbst bei einem schonenden Pflegeschnitt ist bereits ab März das Risiko groß, wieder bezogene Nester zu zerstören. Der Naturschutzbund empfiehlt daher generell, Hecken nur im Herbst zu schneiden, um brütende Vögel und andere Heckenbewohner nicht zu stören.

Jedem, der Hecken jetzt noch schnell einen Pflegeschnitt verpassen will, rät der NABU, darauf zu achten, Astquirle stehen zu lassen. Die Hecken treiben hier später neu aus und bieten an diesen Stellen dann eine gute Grundlage für den Nestbau. Girlitz, Buchfink und Grasmücken und Amseln bauen hier gerne ihre Nester. Damit Hecken auf Dauer nicht unten kahl werden, sollten sie trapezförmig geschnitten werden, d.h. unten breiter und nach oben hin schmaler werdend. Der starke Rückschnitt einer alten Hecke, die jahrelang nicht mehr geschnitten wurde und jetzt zu dicht und zu hoch geworden ist, sollte allerdings erst wieder im Herbst durchgeführt werden.

Wer sich jetzt also ?naturkonform? verhält, der kann sich später im Jahr an zahlreichen Vogelkonzerten und einer reichhaltigen Tierwelt erfreuen. Die Beachtung dieses Gebots schont aber nicht nur die Natur, sondern unter Umständen auch den eigenen Geldbeutel ? denn wer zwischen dem 1. März und dem 30. September Hecken oder Gebüsche zurückschneidet, rodet oder abbrennt, verstößt gegen § 64 des Landschaftsgesetzes und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. (red)

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eingetragen: 20.02.2005 - 18:59 Uhr