Überregional

Ab 16 auf Quads und Miniautos abfahren?
Light-Führerschein der S-Klasse hat seine Tücken

Ein Teenie-Traum geht scheinbar in Erfüllung: Ab 1. Februar können bereits 16-Jährige ihren Führerschein machen - allerdings nicht das begehrte Zertifikat der Klasse B, sondern nur die Light-Version für Klasse S. Mit diesem Lappen in der Tasche dürfen Teenies künftig ans Steuer PS-gedrosselter Leichtkraftfahrzeuge. Erteilt wird die Fahrerlaubnis für vier- und dreirädrige Motorroller - ?Quads? und ?Trikes? genannt - sowie für Miniautos bis zu sechs PS. Was Jugendlichen auf den ersten Blick eine größere Freizügigkeit im Straßenverkehr beschert, hat unter Sicherheits- und Kostengesichtspunkten jedoch so seine Tücken. ?Jugendliche, die ungebremst drauf los stochern, riskieren aufgrund der Leichtbauweise der Gefährte im Straßenverkehr Kopf und Kragen. Fahrstuhlstunden, Anschaffung und Spritkosten eines Leichtmobils strapazieren zudem arg das oft schmale Budget von jugendlichen Fahrern?, zeigt die Verbraucher-zentrale NRW dem neuen Fahrspaß einige gravierende Grenzen auf. Bevor Schüler und Azubis auf den Erwerb des neuen Führerscheintyps der S-Klasse begeistert abfahren, sollten sie folgende Punkte bedenken:
- Nur wenige Fahrschulen bieten Führerschein an: Viele Fahrschulen haben sicherheitstechnische Bedenken oder scheuen die Investitionskosten und nehmen deshalb die Ausbildung für den neuen Führerschein vorerst nicht in ihr Programm auf. Haben Jugendliche jedoch eine entsprechende Fahrschule gefunden, müssen sie 14 Doppelstunden theoretischen Unterricht, vier Fahrstunden sowie eine Prüfung in Theorie und Praxis bestehen. Je nach Fahrschule und eigenem Fahrgeschick muss mit Führerscheinkosten zwischen 700 und 1000 Euro gerechnet werden.
- Führerschein Klasse S gilt nur für Leichtfahrzeuge: Die Fahrstunden für die Leichtmodelle werden beim späteren Erwerb der PKW-Fahrerlaubnis nicht angerechnet. Wer den ?normalen Lappen? machen will, muss mit 18 noch mal tief in die Tasche greifen und mit Theorie und Praxis von vorn beginnen. Mit dem Führerschein der S-Klasse können Jugendliche ab 16 Jahren auch nicht jedes kleine Auto fahren. Zugelassene Fahrer dürfen nur ans Steuer von Quads, Trikes und Miniautos, deren Hubraum auf 50 Kubikzentimeter begrenzt ist, die maximal 45 Stundenkilometer fahren und die nicht mehr als 350 Kilogramm Leergewicht auf die Waage bringen.
- Leichtmobile sind in ihrer Leistung begrenzt und trotzdem teuer: Leichtkraftfahrzeuge müssen nicht extra zugelassen werden. Es reicht, sich ein Versicherungskennzeichen zu besorgen. Allerdings sind die Spaßmobile in der Anschaffung recht teuer. Quads sind im Handel zwischen 1.600 und 2.500 Euro zu haben. Für ein neues Miniauto müssen jedoch zwischen 8.000 und 12.000 Euro hingeblättert werden. Es ist fraglich, ob junge Fahrer bis zum Erwerb des ?richtigen? Führerscheins so viel Geld ausgeben wollen. Wer es sich leisten kann, wird ab 18 mehr Gas geben und auch auf Autobahnen fahren wollen. Denn das Fahren der Leichtausgaben ist nur auf Stadt- und Landstraßen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern erlaubt.
- Sicherheit wird klein geschrieben: Die Leichtfahrzeuge halten dem Vergleich mit einem normalen PKW keineswegs stand. Nach Ansicht von Experten ist die zugelassene Geschwindigkeit für die technische Ausstattung der Gefährte viel zu hoch. Quads und Trikes sind zudem in Kurven extrem instabil und kippgefährdet. Tuckern die Leichtgewichte gemächlich auf der Straße, sind sie für andere Autofahrer ein rollendes Verkehrshindernis und provozieren geradezu Überholmanöver. Aufgrund ihrer leichten Konstruktion verlieren die Reifen schnell an Bodenhaftung. Bei einem Unfall ist mit schweren Folgen zu rechnen, da die vier- und dreirädrigen Spaßmobile keinerlei Knautschzonen besitzen. Ein Fahrer kann bei einem Auffahrunfall leicht auf das voranfahrende Fahrzeug geschleudert werden. Zurzeit besteht für das Fahren von Quads und Trikes noch keine Helmpflicht. Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten die leichten Kaliber jedoch nur mit Helm und Sicherheitskleidung in Bewegung gesetzt werden.
Weitere Informationen zu Quads und Co. können im Online-Jugendmagazin ?checked4you? der Verbraucherzentrale NRW in der Rubrik ?Reisen und Fahren? nachgelesen werden. (red)

Diesen Artikel versendenDiesen Artikel ausdrucken


eingetragen: 05.02.2005 - 16:44 Uhr