Überregional

Festbeträge bei Zahnersatz
Neue Regelungen auf den Punkt gebracht

Alles neu macht dieses Mal der Januar. Denn seit Beginn dieses Jahres gelten neue Regelungen beim Zahnersatz. Die so genannten Festbeträge lösen die bisherige prozentuale Zahlung der Kassen ab. Für jeden zahnmedizinischen Befund wie beispielsweise ein fehlender Zahn oder ein erkrankter aber erhaltungswürdiger Zahn besteht jetzt ein Anspruch auf einen einheitlichen Festzuschuss - und das unabhängig der tatsächlich gewählten Versorgungsform. Aber für die Versicherten ist noch mehr drin.
"Mit dem Bonusheft können auch weiterhin erhöhte Zahlungen erwirkt werden", erläutert Hans Zitzmann, Bezirksgeschäftsführer der DAK Bielefeld.
Konkret heißt das: Wer sein Bonusheft pflegt, spart. Denn bei Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen für die letzten fünf beziehungsweise zehn Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung erhöht sich der jeweilige Festzuschuss um 20 bzw. 30 Prozent.
"Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber diese Bonus-Regelungen beibehalten hat", sagt Zitzmann. "So können wir unseren Versicherten weiterhin den Service bieten, den sie von uns erwarten." Übrigens: Die DAK berät in ihren Geschäftsstellen schnell und unbürokratisch. Fragen zum Zahnersatz oder andere Regelungen der Gesundheitsreform, die für viele "Versicherungs-Chinesisch" sind, werden im Gespräch geklärt. Und Zahlungen leistet die DAK innerhalb von 24 Stunden.
Mehr Infos gibt es bei der DAK Bielefeld, Oberntorwall 16-18, Telefon: (05 21) 52 41 - 0 oder im Internet unter <a href="http://www.dak.de." target="_blank" class="textlink">http://www.dak.de.</a> (red)

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eingetragen: 04.02.2005 - 16:56 Uhr