Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren

In der letzten Ratssitzung wurde eine neue Kanalgebührensatzung beschlossen. Grund hierfür ist ein Gerichtsurteil, das die bisherige Subventionierung von Zisternennutzern untersagte. So muss nun für das aus Zisternen für WC oder Waschmaschine genutzte Wasser auch die Schmutzwassergebühr bezahlt werden. Für die Mengenermittlung sollte ein geeichter Zwischenzähler mit vorgeschaltetem Feinfilter eingebaut werden. Ansonsten wird die Menge des Zisternenwasserverbrauchs geschätzt. Im Gegenzug entfallen aber jedenfalls die entsprechenden Mengen an Regenwassergebühren. Diese Ersparnis wird pauschal nach Zisternengröße und -nutzung berechnet (meistens 15 m² je cbm Zisternenvolumen).
Ein weiterer Punkt: Der bislang mit 42 cbm/Person/Jahr geschätzte Durchschnittsverbrauch wird auf 36 cbm/Person/Jahr reduziert. (red)

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eingetragen: 25.11.2006 - 18:33 Uhr