Leopoldshöhe

Hinweis des Ordnungsamtes zur Geflügelpest/Vogelgrippe

Nach den Vorkommnissen der letzten Tage (Ausbruch der Vogelgrippe auf der Insel Rügen) herrscht in weiten Teilen der Bevölkerung große Verunsicherung, insbesondere hinsichtlich aufgefundener verendeter Vögel.
Das zuständige Veterinäramt des Kreises Lippe weist daher darauf hin, dass der Fund eines toten Einzeltieres in der Regel noch keinen Seuchenverdacht begründet. Es hat sich jedoch gezeigt, dass Wasservögel, insbesondere Schwäne, eine besondere Anfälligkeit für eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus haben. Somit sollten verendete Wasservögel in jedem Fall untersucht werden. Diese Untersuchungen werden vom Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt in Detmold durchgeführt. Dies gilt auch für Greifvögel.
Für andere einzeln aufgefundene Vögel (Tauben oder heimische Kleinvögel) besteht jedoch keine fachliche Notwendigkeit zur Untersuchung. Erst wenn eine große Anzahl von toten Tieren aufgefunden wird, kann zumindest ein Anhaltspunkt für ein tierseuchenrelevantes Geschehen vorliegen.
In diesem Fall ist das Veterinäramt des Kreises Lippe (Tel.: 05231/62-228) oder ggf. das Ordnungsamt zu informieren.
Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, aufgefundene tote Vögel aus Gründen der eigenen Sicherheit nur mit Handschuhen anzufassen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ab dem 17.02.2006 wieder die Stallpflicht für Geflügel gilt. Zudem ist jeder Geflügelbestand dem Veterinäramt anzuzeigen, dies gilt auch für die Hobbyhaltung.
Beim Bauhof der Gemeinde Leopoldshöhe wird eine Sammelstelle für verendete Kleinvögel eingerichtet. Die Tiere können dort abgegeben werden und werden dann von dort der Tierkörperbeseitigungsanstalt zugeführt.
Nach Auskunft des Veterinäramtes bestehen auch keine Bedenken, einzelne tote Kleinvögel im Privatgarten zu vergraben.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht das Veterinäramt des Kreises Lippe zur Verfügung. (red)

Diesen Artikel versendenDiesen Artikel ausdrucken


eingetragen: 20.02.2006 - 11:57 Uhr