Leopoldshöhe

Informationen der Gemeinde Leopoldshöhe

Baugebiet Waldstraße-Beginn der Planungen
Die Planungen für das Baugebiet Waldstraße haben begonnen. Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2006 erstmals über das Grobkonzept (Verkehrskonzept, Größe und Lage der Wohnbauflächen sowie der Sportflächen) für das neue Baugebiet Waldstraße beraten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
In der Zeit vom 27. Februar 2006 bis 28. März 2006 können die Pläne von interessierten BürgerInnen im Rathaus - während der Sprechzeiten - eingesehen und auch Stellungnahmen abgegeben werden.
Ansprechpartnerin im Rathaus für die Bauleitplanung ist Frau Knipping, Zimmer 17, Tel.: 05208-991-278. Weitere Beratungen sind im April geplant.

Bescheide über Grundbesitzabgaben und anderen Abgaben 2006 kommen später
Wegen technischer Probleme beim Kommunalen Rechenzentrum verzögert sich die Erstellung der Grundbesitzabgabenbescheide für 2006.
Die Bescheide, die normalerweise Mitte/Ende Januar verschickt werden, können aufgrund einer aktuellen Meldung des Rechenzentrums erst im Laufe des Monats Februar 2006 zugestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis.

Regenwasserversickerung ist unzulässig!
Das Landeswassergesetz und die Entwässerungssatzung wurden verschärft. Seit Anfang 2006 dürfen keine weiteren Häuser, Garagen oder Hofflächen vom Regenwasserkanal abgeklemmt werden, um sich die Gebühren zu sparen.
Mittlerweile ist der so genannte Anschluss- und Benutzungszwang (hierin ist geregelt, dass alles Regenwasser in den Kanal geleitet werden muss) durch das neue Landeswassergesetz fest geschrieben worden.
Die Folgen: Grundsätzlich ist alles Regenwasser von Häusern, Garagen, Hofflächen etc. in den Kanal einzuleiten. Nur in wenigen Ausnahmefällen darf das Regenwasser auf dem Grundstück versickert werden. Dafür ist aber eine formelle Befreiung erforderlich, die aber nur für die gesamte Menge erteilt werden darf, also nicht nur für eine Haushälfte oder eine Garage.
Das Abwasserwerk weist also nochmals darauf hin, dass alle Arbeiten an den Kanalleitungen vorher abgestimmt (Tel. 05208-991-267/268) werden sollten, um so unnötige Kosten zu vermeiden.
PS: Es handelt sich um ein neues Landesgesetz. Die Gemeinde bzw. das Abwasserwerk hat dadurch keine Mehreinnahmen, da die Kosten nur auf eine andere Fläche umgelegt werden. (red)

Diesen Artikel versendenDiesen Artikel ausdrucken


eingetragen: 04.02.2006 - 20:02 Uhr