Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe

Gemeinde schafft neue Betreuungsplätze
Nachdem Ende des vergangenen Jahres deutlich wurde, dass die vorhandenen Plätze sowohl im Bereich der offenen Ganztagsschule (OGS) als auch im Bereich des Betreuungsangebotes „8-1“ aufgrund der steigenden Nachfrage im kommenden Schuljahr 2016/2017 nicht mehr ausreichen werden, wurde seitens der Verwaltung, der Politik, der Schulen und des Trägers der OGS nach praktikablen Lösungen gesucht. In seiner Februarsitzung wurden dem Ausschuss für Bildung und Kultur dann unterschiedliche Varianten für die Grundschule Nord vorgestellt. Da sich der Ausschuss jedoch außerstande sah, hier eine Entscheidung zu treffen, fand Anfang März eine weitere Sitzung statt. Hier konnte nach ausführlicher und sicherlich auch kontroverser Diskussion ein Kompromiss gefunden werden. So werden in der Grundschule Asemissen eine zusätzliche Gruppe „8-1“ sowie eine zusätzliche OGS-Gruppe eingerichtet. Da hier keine Raumprobleme gesehen werden, ist die Umsetzung unproblematisch. In der Grundschule Nord gestaltet sich die Umsetzung etwas schwieriger. Im Ergebnis werden hier zwei zusätzliche OGS-Gruppen eingerichtet. Die Betreuung erfolgt in zwei Klassenräumen, einem Gruppennebenraum sowie einem Teil des Flurs. Diese Räumlichkeiten werden nun in Kürze für die Betreuung der Kinder entsprechend umgebaut. Da kurzfristig kein Platz für einen weiteren Essensraum zur Verfügung steht, wird ein Teil der OGS-Kinder ihr Mittagessen in der Mensa einnehmen. Mit dieser Lösung ist sichergestellt, dass sowohl an der Grundschule Asemissen als auch an der Grundschule Nord alle angemeldeten Kinder für das Betreuungsangebot „8-1“ und der OGS einen Platz bekommen und ab dem Schuljahr 2016/2017 betreut werden können.
Da die Einrichtung der neuen Gruppen nicht unerhebliche Kosten verursacht, hat der Ausschuss für Bildung und Kultur zur Deckung eines Teils der Kosten eine Erhöhung der Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule beschlossen. Für die geringeren Einkommensgruppen (0 Euro bis 32.500 Euro Jahreseinkommen) ergeben sich keine Veränderungen. Ab einem Jahreseinkommen von 32.501 Euro bis 55.000 Euro erhöht sich der Beitrag um 5,00 Euro für das erste Kind und um 2,50 Euro für jedes weitere Kind. Eltern mit einem Jahreseinkommen von 55.001 Euro bis 70.000 Euro zahlen 10,00 Euro mehr für das erste Kind bzw. 5,00 Euro mehr für jedes weitere Kind. Ab einem Jahreseinkommen von 70.001 Euro bis 80.000 Euro beträgt der OGS-Beitrag 150,00 Euro für das erste Kind bzw. 75,00 Euro für jedes weitere Kind. Der Höchstbetrag (Jahreseinkommen von 80.001 Euro und darüber) beläuft sich auf 170,00 Euro für das erste Kind und auf 85,00 Euro für jedes weitere Kind. (red)

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eingetragen: 18.03.2016 - 16:07 Uhr