Leopoldshöhe

Fahrradschutzstreifen im Bereich der Ortsdurchfahrt Asemissen

In den letzten Tagen ist im Verlauf der Ortsdurchfahrt Asemissen an der Hauptstraße ein Fahrradschutzstreifen markiert worden. Dies bedeutet auch für Autofahrerinnen und Autofahrer eine Umstellung und fordert von ihnen besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.
Folgendes ist zu beachten: Fahrradfahrer, die den Schutzstreifen befahren, haben Vorrang. Autofahrer müssen ggf. hinter dem Fahrradfahrer warten und dürfen erst überholen, wenn die Gegenfahrbahn frei und ein Überholvorgang gefahrlos möglich ist.
Wenn der Fahrradschutzstreifen frei ist, darf er mit Kraftfahrzeugen lediglich bei Bedarf befahren werden. Das Parken auf dem Schutzstreifen ist nicht gestattet.
Um Parkmöglichkeiten, insbesondere im Bereich von Geschäften zu schaffen, wurden in einigen Bereichen der Hauptstraße rechts des Schutzstreifens Parkstreifen angelegt, der Fahrradschutzstreifen verschwenkt dort zur Fahrbahnmitte.
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad auf den Gehwegen fahren. (red)

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eingetragen: 26.11.2012 - 12:51 Uhr