Leopoldshöhe

Informationen des ehrenamtlichen Senioren- und Behindertenbeauftragten der Gemeinde Leopoldshöhe

Vortrag zum Betreuungs- und Vorsorgerecht findet großen Anklang
Damit hatten die beiden ehrenamtlichen Behinderten- und Seniorenbeauftragten der Gemeinde Leopoldshöhe, Wolfgang Tomiak und Manfred Steiner, wirklich nicht gerechnet: weit über hundert Leopoldshöherinnen und Leopoldshöher waren zu einem Vortrag von Rechtsanwalt Dirk Puchert-Blöbaum in die Festhalle in Asemissen gekommen, um sich von ihm über das aktuelle Betreuungs- und Vorsorgerecht und über die ?richtige? Abfassung einer Patientenverfügung informieren zu lassen.
Die Veranstaltung mit Dirk Puchert-Blöbaum war die dritte Veranstaltung zu diesem Thema. In der ersten Veranstaltung dieser Reihe hatte Pastor Kebesch Mut gemacht, sich schon in ?guten? Tagen mit dem auf jeden Menschen unausweichlich zukommenden letzten Lebensabschnitt zu beschäftigen und sich mit der eigenen Einstellung zu Leid und Sterben, zu Schmerz und würdevollem Abschied zu beschäftigen.
Dr. Luckey hatte sodann in einer zweiten, hoffnungslos überfüllten Veranstaltung, (die deshalb am Donnerstag, 14. Oktober um 16.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses wiederholt wurde), aus der Sicht eines langjährig erfahrenen Mediziners sehr eindrucksvoll und eindringlich dargelegt, wie wichtig eine Patientenverfügung sei, was dabei zu bedenken sei und wie viele medizinische Formulierungen zu verstehen seien.
Dirk Puchert-Blöbaum machte sodann in der dritten Veranstaltung dieser Reihe in einer sehr detaillierten und fachkompetenten Powerpoint-Präsentation deutlich, wie der eigene Wille für den Fall eigener Handlungsunfähigkeit zweifelsfrei und rechtssicher abzufassen sei und wie wichtig es sei, einen Menschen, der das absolute Vertrauen genieße, mit der Umsetzung des eigenen Willens zu bevollmächtigen.
An Hand vieler Fallbeispiele wies er auf Fallstricke und häufig begangene Fehler hin und machte nachdrücklich klar, wie wichtig Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die ja beide kostenfrei seien, als Lebensvorsorge sind.
Dabei seien Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nicht ausschließlich ein Problem alter Menschen ? auch junge Menschen können plötzlich durch Unfall, Schlaganfall, Infarkt oder ähnliche Schicksalsschläge handlungsunfähig werden und ihren eigenen Willen nicht mehr selbst bekunden.
Am Ende der Veranstaltung konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch je eine aktualisierte und aus mehreren Vorlagen von Herrn Puchert-Blöbaum ?komponierte? Patientenverfügung und die vom Justizministerium der Bundesrepublik Deutschland empfohlene Vorsorgevollmacht mitnehmen ? beide Vorlagen können bei Bedarf auch noch bei Frau Siebert in der Gemeindeverwaltung (Tel.: 05208/991-313) nachgeordert werden. (red)

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eingetragen: 15.10.2010 - 13:46 Uhr