Leopoldshöhe

Informationen aus Rats- und Ausschusssitzungen der Gemeinde Leopoldshöhe
Verbrennen von Kleingartenabfällen nicht mehr erlaubt

Die rechtliche Grundlage, die u. a. das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Kleingartenbereich unter bestimmten Voraussetzungen möglich gemacht hat, lief zum 31. Dezember des letzten Jahres aus. Grundsätzlich steht es den Ordnungsbehörden offen, das Verbrennen von Pflanzenabfällen auch zukünftig mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes zuzulassen.
Den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft wurde jedoch in ihrer letzten Sitzung am 13. März 2008 verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe keine Allgemeinverfügung erlässt.
Gründe hierfür gibt es viele. So kann die Genehmigung einer Verbrennung ? zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit - immer nur unter Auflagen erteilt werden. Hierzu zählt u. a. die Festlegung von Mindestabständen, die Verpflichtung, eine Aufsichtsperson zu bestimmen oder die Bestimmung eines Zeitrahmens. Des Weiteren ist es so, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen dem primären Gebot der Verwertung widerspricht. In der Gemeinde Leopoldshöhe bestehen vielfältige Möglichkeiten, pflanzliche Abfälle z. B. über die grüne Tonne oder die eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Nicht vergessen werden sollte auch, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen im Bereich Klimaschutz, CO2- oder Feinstaubbelastung das generelle Zulassen des Verbrennens pflanzlicher Abfälle nicht mehr zeitgemäß ist.
Konsequenz dieser Überlegungen ist natürlich, dass das Verbrennen von Kleingartenabfällen verboten ist. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Gleichwohl gibt es die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zuzulassen, wenn das Wohl der Allgemeinheit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Hierbei handelt es sich in erster Linie um das Verbrennen von Schlagabraum/Heckenschnitt primär aus der Landwirtschaft. Nach kurzer Diskussion waren die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft jedoch mehrheitlich der Auffassung, dass nun zunächst über einen Zeitraum von einem Jahr erprobt und beobachtet werden soll, ob sich die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung als tragbar erweist. Im nächsten Jahr sollen dann Erfahrungen, Vorteile und Nachteile dieser Lösung nochmals diskutiert und gegeneinander abgewogen werden.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass private Osterfeuer wie bisher nicht zulässig sind. (red)

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eingetragen: 14.03.2008 - 12:15 Uhr