Leopoldshöhe

Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe
Informationsabend zum Thema ?Alterseinkünftegesetz und zu steuerlichen Fragen im Alter?

Mit dem Alterseinkünftegesetz setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Das Gericht hatte im März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist. Der Gesetzgeber wurde deshalb dazu verpflichtet, spätestens mit Wirkung ab 2005 die Besteuerung neu zu regeln und eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen. So entstand das Alterseinkünftegesetz. Wichtigster Schwerpunkt dieses Gesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen mit einer weit reichenden Schonung der Altfälle und der rentennahen Jahrgänge. Für Rentner bedeutet dies: Die Bezüge von Rentnern werden nach und nach ? Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang ? steuerpflichtig. Diese ?Neubesteuerung? wirft unter der älteren Bevölkerung natürlich viele Fragen auf und so luden der ehrenamtliche Senioren- und Behindertenbeauftragte Wolfgang Tomiak und seine Stellvertreterin Claudia Birkmann zusammen mit der Gemeinde Leopoldshöhe zu einer Informationsveranstaltung in das Forum der Grundschule Süd ein. Zu Gast war Karin Oesterhaus vom Finanzamt Detmold. Sie informierte die rund 40 Zuhörerinnen und Zuhörer an diesem Abend über die verschiedenen Neuerungen und beantwortete auch Fragen zu Einzelfällen. Nach derzeitigen Schätzungen des Finanzministeriums werden wohl 70 % der Rentnerinnen und Rentner nicht damit rechnen müssen, dass ihre gesetzliche Rente zukünftig besteuert wird. So sind ab dem Jahr 2005 für alle Alleinstehenden, die bereits eine Rente beziehen rund 19.000 Euro pro Jahr (rund 1.583 Euro pro Monat) steuerfrei, soweit keine weiteren Einkünfte vorliegen. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge. Allen, die Zweifel haben, ob ihre Einkünfte noch unter der Freigrenze liegen, riet Frau Oesterhaus allerdings, sicherheitshalber eine Steuererklärung abzugeben, da Steuerpflichtige damit rechnen müssen, im Falle des Falles Steuern nachzahlen zu müssen. Auch sei es bei Unklarheiten immer sinnvoll, direkt beim Finanzamt Detmold nachzufragen, so Frau Oesterhaus weiter.
Abschließend stellte die Referentin verschiedene Möglichkeiten vor, wie man Steuern sparen kann. So können sich u. a. Werbungskosten, Medikamente und medizinische Hilfsmittel oder Handwerkerrechnungen steuermindernd auswirken.
Weitere Informationen zum Thema ?Alterseinkünftegesetz? geben der ehrenamtliche Senioren- und Behindertenbeauftragte bzw. seine Stellvertreterin während der allgemeinen Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe am zweiten Dienstag im Monat von 15.00 ? 17.00 Uhr (Tel.: 05208/991-156, Zimmer 3). Darüber hinaus ist die Mitarbeiterin der Rentenstelle, Frau Kornelia Siebert, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses unter der Rufnummer 05208/991-313 für Rückfragen zu erreichen. Dort sind auch Informationsbroschüren des Bundesministeriums der Finanzen (?Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt?) sowie der Deutschen Rentenversicherung (?Neues Steuerrecht für Versicherte und Rentner?) erhältlich. (red)

Diesen Artikel versendenDiesen Artikel ausdrucken


eingetragen: 19.01.2007 - 17:45 Uhr