Leopoldshöhe

Informationen aus der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe
B E K A N N T M A C H U N G

I.
Der Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, hat gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 19.08.2002 (BGBl. I S. 3245) in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 100 bis 104 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) vom 25.06.1995 (GV NRW Seite 926) in der z. Z. gültigen Fassung die Planfeststellung für das nachstehende Vorhaben beantragt:
Aufhebung / Umlegung / Ausbau des Eselsbaches in Leopoldshöhe, Ortsteil Asemissen, Gemarkung Asemissen, Flur 2 und Flur 5
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben gemäß § 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) vom 29.04.1992, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie im Lande Nordrhein-Westfalen vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), nach Anlage 1 Nr. 14 einer allgemeinen Vorprüfung unterzogen wurde.
Nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Auf die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie wird daher verzichtet.
Weitere Einzelheiten sind aus den Antragsunterlagen vom 08.11.2006 ersichtlich.
Die Antragsunterlagen können bei der der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, Zimmer Nr. 34, während der allgemeinen Dienststunden innerhalb der Auslegungsfrist von einem Monat eingesehen werden. Die einmonatige Auslegungsfrist beginnt am 15.01.2007 und endet mit Ablauf des 16.02.2007.
Einwendungen gegen das Vorhaben (vgl. § 31 WHG, § 152 Absatz 1 LWG sowie § 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 05.09.2001 (BGBl. I Nr. 48 Seite 2350) in Verbindung mit § 73 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12.11.1999 (GV NRW Seite 602) - jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung -) sind zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der vorbezeichneten Auslegungsfrist schriftlich - möglichst in dreifacher Ausfertigung - oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Leopoldshöhe , Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, Zimmer Nr.34
zu erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder die das Verfahren verzögern. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gilt auch dessen Verlängerung als Verzögerung in diesem Sinne.
Aus den Einwendungen muss die ladungsfähige Anschrift ersichtlich sein. Außerdem sollten die Einwendungen begründet werden.

II.
Über die eingegangenen Einwendungen wird in einem noch festzusetzenden Termin mündlich verhandelt. Hierzu weise ich darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Zu diesem Termin ergeht an die Einwendungsführer eine besondere Einladung.
Darüber hinaus wird dieser Termin öffentlich bekannt gemacht.
Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin auch durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann in solchen Fällen ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Werden keine Einwendungen erhoben, erübrigt sich die Durchführung eines Erörterungstermins.
Detmold, 28.11.2006
K R E I S L I P P E
Der Landrat
Fachgebiet 4.1 Verwaltung
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
Vahle
Az.: 4.3-66 38 22-12/13
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit gemäß §§ 153 und 148 LWG ortsüblich bekannt gemacht.
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Schemmel (red)

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eingetragen: 06.01.2007 - 12:17 Uhr